Fünfjähriger von Polizeidiensthund gebissen
Nicht einmal ein Diensthundeführer der Landespolizeidirektion kann sicherstellen, dass von seinem Diensthund keine Gefahr für Passanten ausgeht. Deshalb: Allgemeine Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten beibehalten!
Quelle: kaernten.orf.at/stories/3028640/