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Gelber Frauenschuh

Der Gelbe Frauenschuh wächst direkt in der Eingriffszone des Projektes. Die Pflanze steht auf der Roten Liste, ist streng geschützt und fällt unter die Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie (Anhang II) der EU. Diese Richtlinie hat eigentlich zum Ziel (u. a.) Art und Lebensraum des Frauenschuhs zu sichern und zu schützen. Alleine die baulichen Maßnahmen wären bereits geeignet, den Frauenschuhkolonien - aufgrund der räumlichen Nähe zur Buhne - unmittelbar massive Schäden zuzufügen. Mittelbar käme anschließend noch die steigende Verlustgefahr durch Erosionsarbeiten des Lechs hinzu.

Quelle: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Anhang II

3.8

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