Dringender Handlungsbedarf
Grenzwerte für einen vorbeugenden Gesundheitsschutz gemäß WHO (Guidelines for community noise, WHO 1999) Ab einem Wert von 50 dB spricht man laut WHO von einer starken Lärmbelästigung. Da die Belästigung hier mindestens 80 dB erreicht besteht dringender Handlungsbedarf!
Quelle: www.ooe-umweltanwaltschaft.at/Mediendateien/Grenzwerte.pdf