Canabisfreigabe
Ohne Fakten zum derzeitigen Konsum und den legalen (medizinischen) und illegalen (Drogenhandel) Beschaffungsmarkt sind die Aussagen und Begründungen im Petitionstext nicht stichhaltig. Sie erfüllen bestenfalls das Kriterium ‘stichhaltiger Gerüchte’. Die Petition ist deshalb abzulehnen, da sie keine Abwägung der Schaden/Nutzenbilanz enthält, somit die Wirkung auf eine Veränderung des Suchtverhaltens und die damit verbundene Kriminalität nicht sclüssig zu beurteilen erlaubt.
allikas :