"WENN DIE BEVÖLKERUNG NICHT DARAUF VERTRAUEN KANN, DASS EINE WAHL ORDNUNGSGEMÄß ABGEWICKELT WIRD, DANN IST DIE ANERKENNUNG DER AUTORITÄT EINES STAATES GRUNDSÄTZLICH INFRAGE ZU STELLEN." Aus der Urteilsbegründung des Richters Liebhauser-Karl Ihr habt durch die notwendig gewordene Wahlwiederholung mein Geld unnötig verpulvert, um euch Arbeit zu ersparen, um im besten Falle schneller fertig zu sein und im schlimmsten Falle das Ergebnis zu verfälschen. Wahlzettel landeten womöglich im Papierkorb, im Mistkübel. Entschuldigung? Das sind euch also die Bürger wert. SHAME ON YOU! Eine Wählerin
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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
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