Atstovas Svenja Stadler

Komitetų narys:

Pareiškimas dėl peticijos Abschaffung der Mundschutz- bzw. Maskenpflicht in Deutschland

SPD, paskutinį kartą redaguota 2020-07-07

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Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jede und jeden in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst: www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf.

Ich werbe dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen, anstatt private Kampagnenplattformen zu nutzen. Petitionen, die über das parlamentarische Petitionswesen laufen und beim Bundestag eingereicht werden, werden dort in jedem Fall vom Petitionsausschuss geprüft und bearbeitet, ganz im Gegensatz zu Petitionen über private Kampagnenplattformen. Bei Petitionen ist zudem grundsätzlich die Zuständigkeit zu beachten: Über eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum oder im ÖPNV entscheidet nicht der Bund, sondern Länder und Kommunen.

Mit freundlichen Grüßen,
Svenja Stadler

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