temsilci Marie-Luise Dött
Deutscher Bundestag İçinde Almanya - İstifa
Dilekçe hakkında görüş ARTENSCHUTZ INS GRUNDGESETZ - Biodiversität und Ökosystemleistungen erhalten!
CDU/CSU, en son 30.04.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, CDU/CSU fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.
In Artikel 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist bereits festgelegt, dass der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung schützt. Insoweit ist der Artenschutz bereits im Grundgesetz verankert und weitere Ergänzungen unnötig.