Representante de la gente Manuela Strube.

Opinión sobre la petición. Wir fordern: Bauen in Hessen nur noch barrierefrei!

SPD, editado por última vez el 23/05/2019

La decisión se basa en una resolución de la fracción SPD
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..

Apoyo una solicitud en el parlamento, cuando a ella se sumen suficientes defensores
Apoyo una audiencia pública en el comité técnico.

Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag teilt die Position des VDK, dass die im Juli 2018 beschlossene Neufassung der Hessischen Bauordnung (HBO) eine Verschlechterung für Menschen mit Beeinträchtigungen mit sich bringt.

§ 54 HBO lautete in der bisherigen Fassung, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen mindestens die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar und zugänglich sein müssen.

In der Neufassung der Landesregierung 2018 sollte dies geändert werden, so dass künftig in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen mindestens 20% der Wohnungen und höchstens 20 Wohnungen barrierefrei erreichbar und zugänglich sein müssen.

Dies bedeutet faktisch eine Verschlechterung für Wohngebäude mit weniger als 6 Wohnungen, was vor allem im ländlichen Raum einen massiven Rückschritt für die Barrierefreiheit bedeutet.

Die SPD-Fraktion hat nach vorheriger Abstimmung mit dem VDK einen Änderungsantrag eingereicht der folgende Fassung vorsah:
(…) in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen mindestens 20% der Wohnungen jedoch mindestens die Wohnungen eines Geschosses und höchstens 20 Wohnungen barrierefrei erreichbar und zugänglich sein, (…).

Somit hätte man wie bei der bisherigen Regelung mindestens ein Geschoss barrierefrei errichten müssen, egal wie wenig Wohneinheiten geplant sind, bei größeren Wohngebäuden hätte aber der Vorteil der 20% Quote gegriffen.

Leider wurde der Antrag abgelehnt.

Die SPD unterstützt daher weiterhin die Forderung des VDK nach einer deutlichen Steigerung bezahlbaren Wohnraums, den sie aufgrund der demographischen Entwicklung für absolut notwendig erachtet.

Auch ist die Ausnahmeregelung in § 54 HBO wann der barrierefreie Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Wohnungen einen „unverhältnismäßigen Mehraufwand“ bedeutet dringend zu konkretisieren, da sonst zu befürchten ist, dass diese Regelung dazu einlädt, auf barrierefreie Zugänge zu verzichten.

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