rappresentante popolare Christiane Böhm

Presa di posizione sulla petizione Abschaffung der Straßenbeiträge in Hessen

DIE LINKE, ultima modifica 15/03/2019

Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione DIE LINKE
Acconsento / acconsento per la maggior parte.

Io supporto una richiesta in parlamento se un numero sufficiente di altri deputati si unisce alla causa.
Sono favorevole a un'audizione pubblica nel comitato tecnico.
Io sostengo una consulta pubblica in parlamento.

DIE LINKE fordert seit langem die vollständige Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. Wir haben bereits im Januar 2018 einen entsprechenden Gesetzestext im Landtag vorgelegt. Dieser wurde in der Landtags-Anhörung im April von Betroffenen, Bürgerinitiativen sowie einer Vielzahl von Kommunen unterstützt. DIE LINKE verlangt, dass die den Kommunen entgehenden Mittel vom Land ausgeglichen werden. Es ist für uns äußerst wichtig, die Menschen, die gegenwärtig mit zum Teil hohen fünf- oder gar sechsstelligen Beiträgen zur Finanzierung bei Straßensanierungen herangezogen werden, von diesen Beiträgen zu befreien.

Das mit den Stimmen von CDU, Grünen und der FDP beschlossene Gesetz, hat die Verantwortung dafür, ob Straßenbeiträge erhoben werden oder nicht, den Kommunen zugeschoben. Die schwarzgrüne Landesregierung hat sich mit der Neuregelung aus der Verantwortung geschlichen und die Menschen mit einmaligen oder wiederkehrenden Straßenbeiträgen allein gelassen. Wir werden uns weiterhin ohne Wenn und Aber für die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge einsetzen und die zahlreichen örtlichen Bürgerinitiativen unterstützen. Deshalb haben wir auch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur vollständigen Abschaffung der Straßenbeiträge eingebracht.

Wir wollen, dass Anwohner*innen, die bereits über Erschließungskosten die Straßen finanziert haben, nicht erneut bei grundlegenden Sanierungen zur Kasse gebeten werden. Das Land Hessen soll die Anliegerbeiträge vollständig übernehmen. Dazu schlagen wir die Schaffung eines Sonderfonds von jährlich mindestens 60 Millionen Euro vor. Die den Kommunen entgehenden Einnahmen von derzeit jährlich ca. 39 Millionen Euro könnten durch den von uns vorgeschlagenen Sonderfonds problemlos getragen werden.
Gesetzentwurf vom 05.02.2019: starweb.hessen.de/cache/DRS/20/5/00105.pdf.

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