Volksvertreterin Anne Overlack

Stellungnahme zur Petition Erhalt der Geburtshilfe im Krankenhaus Radolfzell

GRÜNE zuletzt bearbeitet am 16.12.2016

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Die Fraktion der Grünen wird in der kommenden Kreistagssitzung den folgenden Beschlussantrag einbringen:

Sehr geehrter Herr Landrat Hämmerle,
liebe Kolleginnen und Kollegen im Kreisrat,

zu TOP 4. Geburtshilfeabteilung im Hegau-Bodensee-Klinikum Radolfzell der öffentlichen Sitzung des Kreistags am 19. Dezember 2016 möchte die Fraktion der Grünen den unten angeführten Beschlussantrag zur Abstimmung bringen.

Unser Beschlussvorschlag geht von folgenden Voraussetzungen/Beobachtungen/Annahmen aus:

1. Seit Bekanntwerden der drastisch steigenden Versicherungsprämie für das aktuelle Belegarztmodell am Radolfzeller Krankenhaus im Juni 2016 ist auf Seiten der Geschäftsführung des Klinikverbundes nichts geschehen, was für einen möglichst behutsamen Übergang der Radolfzeller Abteilung auf die Nachbarhäuser hätte sorgen können. Jetzt bricht hektische Aktivität aus.

2. Wir halten die spontane Verlagerung von ca. 500 Geburten jährlich auf die beiden Krankenhäuser in Singen und Konstanz für ein hoch ambitioniertes Projekt. Ohne dass zuvor in die Infrastruktur dieser beiden Kliniken investiert und die Personalsituation
sorgsam überprüft wurde, halten wir das Unterfangen für fahrlässig.

3. Die in unserem Antrag geforderte 5-Jahres-Frist ist notwendig, damit die Radolfzeller Belegärzte einen Nachfolger für ihren zum April 2017 ausscheidenden Kollegen Günter Stubenrauch finden können.

4. Eine bemerkenswerte Solidarisierungsaktion innerhalb der Radolfzeller Bürgerschaft
und der Einwohnerschaft des Landkreises hat innerhalb von wenigen Wochen 10.000 Unterstützer-Unterschriften für den Erhalt der Geburtshilfeabteilung zusammengebracht.
Als gewählte Vertreter der Kreisbevölkerung möchten wir mit unserem Antrag deutlich machen, dass eine optimale Grundversorgung der Bevölkerung primäres Anliegen in
der Gesundheitsvorsorge sein muss.

Wir bringen folgenden Beschlussantrag zur Abstimmung:

1. Der Landkreis Konstanz, als Hauptgesellschafter des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz gGmbH, wünscht den Fortbestand der geburtshilflichen Abteilung in Radolfzell und löst über §15 des Konsortialvertrages das Bestellerprinzip zur Aufrechterhaltung der Geburtshilfestation am Krankenhaus Radolfzell aus.

2. Die Zusagen über eine Kostenbeteiligung für fünf Jahre der Stadt Radolfzell in Höhe von jährlich 160.000 €, der Werner-und-Erika-Messmer-Stiftung über eine Spende von jährlich 50.000 € und der drei Radolfzeller Gynäkologen über jährlich 50.000 € sind Voraussetzung für die Weiterführung der Geburtshilfestation am Radolfzeller Krankenhaus und die Auslösung des Bestellerprinzips gemäß Punkt 1 des Beschlussantrags.

3. Der Landkreis Konstanz, als Hauptgesellschafter des Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz gGmbH, trägt für fünf Jahre ein eventuell auftretendes Defizit der Geburtshilfestation am Krankenhaus Radolfzell in Höhe von jährlich 100.000 €.

4. Die feste Zusage zur Weiterführung der Geburtshilfestation am Krankenhaus Radolfzell ist zunächst auf fünf Jahre begrenzt.

5. Nach Ablauf von drei Jahren wird die wirtschaftliche Situation der Geburtshilfestation am Krankenhaus Radolfzell überprüft und dem Kreistag, als Hauptgesellschafter des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz gGmbH, zur weiteren Entscheidung vorgelegt, um über die Fortführung der Geburtshilfe am Krankenhaus Radolfzell nach Ablauf der vereinbarten Frist von fünf Jahren zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen, im Namen der Kreistagsfraktion der Grünen

Anne Overlack, Fraktionssprecherin

Dr. Anne Overlack - Ausgeschieden
Partei: GRÜNE
Neuwahl: 2024
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