Wir fordern geschlechtergerechte Sprache im Schulkontext!

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Sächsischer Landtag Petitionsausschuss

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Petition addressed to: Sächsischer Landtag Petitionsausschuss

Es sollte den Schüler:innen, Lehrkräften, Schulleitungen, Sozialarbeiter:innen und Praktikant:innen an sächsischen Schulen freigestellt sein, mittels Sonderzeichen auf das Geschlecht von Menschen schriftlich zu referieren.
Mit diesen Worten richten wir uns in einem offenen Brief an den sächsischen Staatsminister für Kultus Christian Piwarz und fordern von ihm ein Überdenken des Schulleiterbriefs von August 2021, das von der Verwendung von Sonderzeichen in der schriftlichen Kommunikation in sächsischen Schulen abrät. Damit stellt er sich der sprachlichen Repräsentation spezifisch nichtbinärer Geschlechtsidentitäten entgegen.
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Reason

Offener Brief

Sehr geehrter Staatsminister Piwarz,
wir fordern eine Sprache an den Schulen in Sachsen, die die Förderung der Gleichberechtigung aller Menschen unabhängig von deren Geschlecht, laut Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz (GG), umsetzt.
Wir sehen die Wahrung dieses Grundrechts durch Ihr Schreiben an die sächsischen Schulen vom 25. August 2021 gefährdet. In dieser Mitteilung fordern Sie, dass auf Sonderzeichen im Schriftverkehr zu verzichten sei.
Seit 2018 ist die Geschlechtervielfalt außerhalb des binären Systems von Mann und Frau auch öffentlich-rechtlich anerkannt. Für die Umsetzung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG braucht es eine sprachliche Repräsentation aller Geschlechter. Menschen, die sich außerhalb des binären Geschlechtersystems verorten - bspw. Trans, Inter und Nichtbinäre Personen - dürfen nicht benachteiligt und unsichtbar gemacht werden. In den letzten Jahren hat sich im deutschsprachigen Raum eine Schreibung entwickelt und etabliert, die mittels Sonderzeichen eine Umsetzung der Geschlechtervielfalt in der deutschen Sprache darstellt. Wir sehen als problematisch an, jungen Menschen wie den Lehrkräften zu verbieten, sich dieser sprachlichen Mittel zu bedienen, um so auf ihr Geschlecht und das Geschlecht anderer zu referieren – besonders da Sie keine adäquate Alternative bieten, die die Kategorie divers versprachlichen würde.
Weiterhin fällt eine der Geschlechtszugehörigkeit entsprechende Anrede in den Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Artikel 1 GG. Das heißt es muss abgewogen werden, ob der Staat die sprachliche Veränderung, mit der Menschen mittels Verwendung von Sonderzeichen Geschlechtszugehörigkeit ausdrücken, durch Maßnahmen wie Ihr Schreiben von August 2021 unterbunden werden sollte. Wir sehen die Notwendigkeit, dieses Persönlichkeitsrecht zu schützen als vorrangig gegenüber der Entscheidung des Rats für deutsche Sprache, „diese Zeichen zum jetzigen Zeitpunkt nicht in das amtliche Regelwerk [aufzunehmen]“, wie sie in der Empfehlung des Rats vom 26. März 2021 formuliert ist. Im Übrigen lässt die Formulierung des Rats erkennen, dass dies keine endgültige Entscheidung ist und wir uns in einem gesellschaftlichen Prozess der Veränderung befinden.
Weiterhin ist es uns ein Anliegen, dass das Sächsische Kultusministerium eine Entscheidung bezüglich einer geschlechtergerechten Sprache in Schulen aufgrund von wissenschaftlichen Erkenntnissen trifft. Eine Reglung für eine gendersensible Sprache in den Schulen sollte auf den Erkenntnissen der Genderlinguistik fußen. Zahlreiche Studien belegen, dass die Verwendung des männlichen Genus bei der Personenbezeichnung dazu führt, dass sich die Zuhörer:innen hauptsächlich Männer im Kontext des Beschriebenen vorstellen. „Die Benachteiligung der Frau durch das generische Maskulinum ist also keine feministische Schimäre, sondern psycholinguistische Realität.“ (Klein 2004, 205). Andere linguistische Studien¹ konnten zudem feststellen, dass sprachliche Formen wie das Binnen-I (Beispiel: SchülerInnen) keinen negativen Einfluss auf die Textverarbeitung haben, vielmehr haben sie nachgewiesener Weise den positiven Einfluss, dass auch andere Geschlechter als das männliche repräsentiert werden. Es geht also keine Gefahr von den Sonderzeichen aus, das Verständnis für Schüler:innen zu erschweren. Es ist wichtig, dass Sie als staatlicher Akteur die öffentlich sehr aktiv geführte Debatte mit Argumenten bereichern, die auf wissenschaftlichen Fakten beruhen und nicht Sorgen repetieren, die durch die Linguistik widerlegt werden konnten.
Wir möchten an Ihre Verantwortung als Staatsminister des Kultus erinnern, Entscheidungen zu treffen, die das Lernen und Lehren an sächsischen Schulen einfacher und inklusiver machen und nicht für Verwirrung sorgen.
Wir bitten Sie daher, mit den Betroffenen in den Dialog zu treten und das Ziel einer diskriminierungsfreien Sprache aktiv zu verfolgen.

¹ siehe Kapitel 5 Das sogenannte generische Maskulinum. In: Kotthoff, Helga / Nübling, Damaris. 2018. Genderlinguistik. Eine Einführung in Sprache, Gespräch und Geschlecht. Tübingen: Narr Francke Attempto Verlag. S. 91 - 128

Petition details

Petition started: 04/29/2022
Collection ends: 06/09/2022
Region: European Union
Topic: Education

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