Transport

Nein zum Quartierparking Landhof !

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
1 367 Soutien

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

26/05/2018 à 17:22

Liebe Freundinnen und Freunde des Landhofs -

Die Bauherrenschaft hat das generelle Baugesuch für das geplante Parking unter dem Landhof eingereicht - noch bevor die Beratungen in den zuständigen Kommissionen UVEK und BRK abgeschlossen sind. Es ist bereits online publiziert (siehe Link unten).
Unser Eindruck: da will jemand Fakten schaffen, bevor noch mehr von dieser "Machenschaft" ans Tageslicht kommt!

Wie dem auch sei: die Zeit tickt jetzt für unsere Einsprachen! EINSPRACHEFRIST ist der 20. Juni 2018. Nutzen Sie die wohl entscheidende Möglichkeit - andernfalls können wir das geplante Parking unter dem Landhof kaum mehr verhindern!

Wir rufen alle Anwohnerinnen und Anwohner und sonstigen Organisationen, die einspracheberechtigt sind, auf:
SETZEN SIE SICH ggf. MIT UNS IN VERBINDUNG für einen Informationsaustausch und gegebenenfalls einer Koordination der Einsprachen!

Warum sind diese Einsprachen so wichtig?
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Es handelt sich um ein generelles Baugesuch! Es sind zwar schon die ersten konkreteren Pläne des geplanten Parkings im Rahmen des Baugesuchs publiziert (siehe Link unten). Aber bei einem generellen Baugesuch geht es vor allem darum, umstrittene Grundsatzfragen definitiv zu klären. Und davon gibt es ja bekanntlich viele! (siehe hierzu auch die Informationen auf unserer Website www.quartierparking-landhof-nein.ch)
Das dann folgende notwendige normale Baubegehren baut dann darauf auf, ohne dass die im generellen Baubegehren gutgeheissenen Punkte nochmals angefochten werden können. Das heisst auch: was im generellen Baubegehren grundsätzlich nicht angefochten wird, kann dann auch nicht mehr im konkreten Baugesuch angefochten werden! (siehe unten auch § 32 BPV Generelles Baubegehren)

Links und weitere Informationen:
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- Planauflage / generelles Baugesuch: www.tiefbauamt.bs.ch/oeffentlicher-raum/oeffentliche-planauflagen/riehenstr_riehenring_peter_rot_str_landhofareal_quartierparking.html

§ 32 Bau- und Planungsverordnung (BPV): Generelles Baubegehren
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1 Zur Abklärung von Grundsatzfragen oder wesentlichen Teilfragen kann bei Vorhaben, deren Ausführung ein Baubegehren voraussetzt, ein generelles Baubegehren eingereicht werden.
2 Das Verfahren endet mit dem Vorentscheid; er ist anfechtbar.
(www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/4083)

§ 91 Bau- und Planungsgesetz (BPG): Baueinsprache
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1 Baueinsprache kann erheben,
a) wer durch das Baubegehren berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse daran hat, dass es abgewiesen oder geändert wird;
b) wer durch eine besondere Vorschrift zum Rekurs ermächtigt ist.
2 Aus der Begründung muss mindestens hervorgehen, warum das Bauvorhaben beanstandet wird.
3 Einspracheverfahren werden durch öffentliche Anzeige eingeleitet. Während der Einsprachefrist ist durch Hinweise im Gelände wie Schilder oder Profile auf das Bauvorhaben aufmerksam zu machen. Die Verordnung bestimmt die Einzelheiten und die Ausnahmen.
(www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/4077)

In diesem Sinne: DER LANDHOF IST KEIN PARKPLATZ - AUCH NICHT UNTERIRDISCH!
Tun wir alles uns Mögliche dafür, dass dies so bleibt!

Nachbarschaftliche Grüsse,
Roberto Rivetti - für die «IG Quartierparking Landhof - Nein!»

IG Quartierparking Landhof - Nein!
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www.quartierparking-landhof-nein.ch
kontakt@quartierparking-landhof-nein.ch
Twitter: twitter.com/LandhofParkinNo
Facebook: www.facebook.com/LandhofParkingNEIN
Online-Petition: www.openpetition.eu/!landhof


Contribuer à renforcer la participation citoyenne. Nous souhaitons faire entendre vos préoccupations tout en restant indépendants.

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