04/01/2012 22:50
Der Artikel 5 des Entwurfs der Landesrätin vom 20.12.2011 zum neuen Schulkalender behandelt die Verteilung der Unterrichtszeit an Gund- Mittel- und Oberschulen:
1. Die jährliche verpflichtende Unterrichtszeit wird auf fünf Tage verteilt und zwar von Montag bis Freitag. Dabei dürfen in den Schulen mit deut- scher Unterrichtssprache 4 3⁄4 Stunden Unterricht pro Vormittag und 7 1⁄4 Stunden am Tag nicht überschritten werden.
2. Die Oberschulen können mit einer Mehrheit von 75 % der Mitglieder des Schulrates Pflichtun- terricht am Samstag vorsehen, sofern dadurch für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler keine Mehrkosten entstehen.
Wollen (Müssen) wir uns das gefallen lassen?