Η αίτηση απευθύνεται σε:
Grosser Rat des Kantons Bern
Bevor die Denkmalpflege KDP den Schutzstatus einer Liegenschaft verschärft oder diese unter Schutz stellt, muss die Schutzstatusverschärfung einer Expertengruppe, die aus Grossratsmitgliedern mit Sachverstand besteht, zur Beurteilung vorgelegt werden.
Αιτιολόγηση
Die Denkmalpflege hat in einem mir bekannten Fall im Berner Oberland eine Liegenschaft, welche ursprünglich als "erhaltenswert" inventarisiert wurde in boshafter und willkürlicher Absicht mit gütiger Unterstützung der zuständigen Baupolizeibehörde auf "schützenswert" hochgestuft ohne den Grundeigentümer in irgend einer Weise in den Prozess mit einbezogen zu haben. Bei der vom Grossen Rat geforderten Überprüfung der 25'000 erhaltenswerten Liegenschaften im Kt. Bern wurden 11'000 aus dem Inventar entlassen.
Obschon das Gesetz über die Denkmalpflege (Denkmalpflegegesetz, BSG 426.41, DPG) Art.3 Abs. 2: Kanton und Gemeinden unterstützen die Anstrengungen der Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer und nehmen auf deren Interessen Rücksicht vorsieht, wurde dieses durch die involvierten Behörden mit Füssen getreten, was klar dem Willkürverbot gem. Art. 9 Bundesverfassung (BV) Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glaubeni und Art. 11 Kantonsverfassung (KV) widerspricht.
Deshalb muss die KDP durch eine Expertenkommission "Denkmalpflege" des Grossen Rats kontrolliert werden.