Petition addressed to:
Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft Bundesversammlung
Ich fordere, dass Kinder und Mütter, die Opfer von physischer oder psychischer Gewalt wurden, endlich wirksam geschützt werden. In der Schweiz werden trotz vorhandener Akten, psychologischer Gutachten und Berichte der Sozialdienste weiterhin Umgangsrechte für gewalttätige Väter ausgesprochen. Das widerspricht der Istanbul-Konvention, die seit 2018 in der Schweiz gilt.
Ich verlange, dass vor jeder Entscheidung über Besuchs- oder Sorgerecht eine unabhängige Risikoabklärung durch spezialisierte Fachstellen erfolgt. Keine Übernachtungen, kein Kontaktrecht, solange Gefahr oder psychische Gewalt nicht ausgeschlossen sind.
Ich fordere verpflichtende Schulungen für Gerichte, KESB und Sozialdienste zur Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie den Vorrang des Opferschutzes. Gewalt darf nie mit Elternrecht verwechselt werden.
Reason
In der Schweiz erleben viele Mütter nach erlittener Gewalt eine zweite Form der Gewalt - die Institutionelle. Frauen, die körperliche oder psychische Gewalt überlebt haben, werden von den Tätern vor Behörden bloßgestellt, müssen um jeden Schritt kämpfen, sind finanziell am Limit und sollen gleichzeitig eine liebevolle und geduldige Mutter sein. Sobald sie Grenzen setzen oder um Schutz bitten, gelten sie rasch als „blockierend“ oder „Gefahr für das Kind“. Dabei sind die Täter in den meisten Fällen aktenkundig. Genau hier versagt das System: Statt die Opfer zu schützen, werden sie erneut geprüft, verurteilt, kontrolliert. Kinder verlieren so ihre sichere Bezugsperson die Mutter und geraten in seelische Not. Diese Petition fordert, dass die Schweiz endlich Verantwortung übernimmt und die Istanbul-Konvention vollständig umsetzt: Schutz vor Gewalt muss Vorrang haben vor Umgangsrecht und Täterinteressen.