Petition addressed to:
Regierungsrat
Wir ersuchen den Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, dringend einheitliche Bedingungen für den Zugang zur schulergänzenden Betreuung in allen Gemeinden zu schaffen. Konkret soll sichergestellt werden, dass die Schule ihre Verantwortung für den Weg zwischen Schulhaus und Betreuung wahrnimmt und die entsprechenden Kosten nicht auf die Eltern abgewälzt werden. So wie es auch der Kanton St. Gallen in seinen Empfehlungen zur Schulergänzenden Betreuung geregelt hat.
Viele Gemeinden setzen dies bereits vorbildlich um. Es ist daher sehr wünschenswert, dass diese Praxis für alle Gemeinden gleichermassen gilt und Art. 50 (bGS 412.01) sinngemäss wie folgt ergänzt wird:
Der Schulträger sorgt für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler während der schulergänzenden Tagesstrukturen und den Wartezeiten. Ist der Weg zwischen Schulhaus und schulergänzender Tagesstruktur für die Schülerinnen und Schüler unzumutbar, hat der Schulträger geeignete Massnahmen (Betreuung, Transport) zu treffen und die entsprechenden Kosten zu übernehmen.
Damit wird die Benachteiligung aufgrund des Wohnorts oder der Schuleinteilung beseitigt, die Chancengleichheit erhöht und die Hürden zur Nutzung der schulergänzenden Betreuung – insbesondere in Herisau – abgebaut.
Reason
Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie gibt es schulergänzende Tagesstrukturen, die eine Betreuung am Mittag und zu Randzeiten anbieten. Im kantonalen Volksschulgesetz ist festgelegt, dass die Gemeinden Tagesstrukturen zur Verfügung stellen (Art. 64 Abs. 1 VSG). Gemäss Art. 50 der Verordnung über die Volksschule (bGS 412.01, abgekürzt: VSV) sind diese, soweit möglich, im Schulgebäude oder in der näheren Umgebung davon anzubieten.
Aufgrund der Topografie und des zentralisierten Angebots von Appenzell Ausserrhoden ist die Schulnähe der Tagesstrukturen jedoch nicht immer gegeben, was nachvollziehbar ist.
In fast allen Gemeinden des Kantons, die über Schulhäuser ohne nahegelegenen Betreuungsstandort verfügen oder keinen eigenen Betreuungsstandort betreiben – darunter Urnäsch, Reute, Schwellbrunn, Heiden, Wolfhalden, Teufen und Schönengrund –, ist die Nutzung des Schulbusses für den Transport zwischen Schule und Betreuung für die betroffenen Kinder kostenlos. Teilweise werden jüngere Kinder auch begleitet, wenn die Distanz eine Nutzung des Schulbusses ausschliesst. Einzig in Herisau, dem Kantonshauptort und der einwohnermässig grössten Gemeinde, müssen sich die Eltern an den Transportkosten beteiligen.
Die Transportkosten für den Schulbus können nicht durch die SOVAR rückvergütet werden, sondern lediglich die effektiven Betreuungskosten (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung). Dies erschwert insbesondere einkommensschwachen Familien den Zugang zu diesem Angebot.
Diverse Studien zeigen, dass niedrigere Betreuungskosten dazu führen, dass Mütter ihr Arbeitspensum erhöhen. Dies kommt den Gemeinden in Form von höheren Steuereinnahmen zugute. Gleichzeitig wirkt es dem Fachkräftemangel und der Altersarmut von Frauen entgegen, was langfristig auch die Sozialausgaben der Gemeinden reduziert.
230222_BSVAnalyse_2023_Studien_zu_Korrelation_familienerg._Betreuungsangebot_mit_Beschäftigungsgrad_Grafik.pdf
Informationsnotiz des BSV (Version vor der Publikation) D.pdf
Herisau verfügt über neun Primarschuleinheiten sowie zwei Standorte mit schulergänzender Betreuung beim Schulhaus Müli und Landhaus. Die Schulhäuser Waisenhaus und Ifang liegen mit 650m bzw. 900m zwar in Gehdistanz, doch stellt dieser Weg – zusätzlich zum regulären Schulweg – insbesondere für Kinder des Zyklus 1 eine grosse Herausforderung dar.
Bei den übrigen fünf Schulhäusern (Langelen, Wilen, Saum, Kreuzweg und Moos) ist die Betreuung so weit entfernt, dass die Kinder auf einen Transport mit dem Schulbus angewiesen sind. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kinder sehr früh wieder auf das Schulgelände zurückgeschickt werden und dort 20 bis 25 Minuten warten müssen, bis der Unterricht beginnt. Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) liegt die Obhutspflicht der Schule bei maximal 15 Minuten vor Schulbeginn. Die Zuständigkeit und Verantwortung für die darüber hinausgehende Wartezeit ist unklar.
Durch diese Praxis wird die Nutzung der Tagesstrukturen insbesondere für Familien in Herisau unnötig erschwert.
Weil ich einen Enkel habe und es ihn auch betrifft