Область : Берн

Kindswohl gefährdet-Kleinkind soll Mutter weggenommen werden

Петиція адресована
Großer Rat von Bern

156 підписи

Петицію не було задоволено

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Петицію не було задоволено

  1. Розпочато вересня 2025
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Петицію адресовано: Großer Rat von Bern

  1. Kleinkind soll bei seiner Mutter bleiben dürfen, welche von Geburt an, die Hauptbezugsperson ist
  2. Gerichte sollen sich für das Kindeswohl einsetzen und Entschlüsse der KESB hinterfragen
  3. Gerichte sollen durch ihre Entschlüsse die Freiheitsrechte der Mutter nicht verletzen und das Kindeswohl nicht gefährden
  4. Langfristig soll die KESB durch Familiengerichte ersetzt werden, damit ihre Vorgehensweise Kinder nicht mehr schaden kann

мотиви

Ich (Deutsche) war mit einem Schweizer unverheiratet in Partnerschaft. Wir lebten gerade zwei Monate zusammen bevor unsere Tochter zur Welt kam. Als sie 6 Monate alt war trennten wir uns. Das war Ende Oktober 2023. Ich hatte weder Wohnung noch Arbeit, da wir uns geeinigt hatten, dass ich für unsere Tochter aufhöre zu arbeiten, bis sie einjährig ist. Ich ging zu meinen Eltern um finanziell und betreuungsmässig abgesichert zu sein. Meine schweizer Anwältin wollte die Obhut und meinen Wegzug über die Schlichtungsbehörde regeln. Doch der Expartner reichte noch, bevor ich ging, eine Meldung von Kindsgefährdung bei der KESB Biel/Bienne ein. Die KESB entschied im März 2024 über meinen Kopf hinweg die alternierende Obhut. Zweieinhalb Monate fuhr ich jedes Wochenende mit meiner Tochter in die Schweiz, um dass der Vater Kontakt zu ihr hatte. Dabei konnte ich sie nicht alleine mit ihm lassen, weil sie bei ihm immer in Tränen ausbrach und sich nicht von ihm beruhigen liess.Selbst das, wurde mir von der Behörde angelastet.Trotzdem beantragte er im Sommer 2024 ihre Rückführung und verhinderte den Kontakt zu mir während sechs Tage, obwohl ich sie noch stillte. Sie kam dann völlig verstört und abgemagert zu mir zurück. Die KESB unternahm nichts. Sie gewährte mir danach nur, meine Obhut bei meinen Eltern in Österreich zu verbringen. Also musste ich sie weiterhin jede Woche mit einer Fahrt von 400km hinbringen und abholen. Nach jedem Aufenthalt beim Vater kam sie mit Gewichtsverlust zurück. Jede Übergabe verlief mit erbärmlichen schreien, unklar wie lange das anhielt, da ich das Gebäude verlassen musste, nachdem ich sie an die Familienbegleitung übergeben hatte. Laut des Vaters soll sie während der Autofahrt zu sich aufgehört haben. Dies ging über 3 Monate, bis ich mich weigerte die alternierende Obhut zu leben, weil ich sah, dass sie in der Entwicklung stagnierte. Ich liess mir von ihrem Kinderarzt attestieren, dass diese Regelung nicht entwicklungsfördernd ist. Die KESB ignorierte dies und zeigte mich wegen Ungehorsams an. Überdies legte sie im Frühjahr die alleinige Obhut des Vaters fest, mit der Begründung ich würde den Kontakt zum Vater unterbinden und sie wäre dadurch bei mir gefährdet. Als bindungungsintolerant wird es bezeichnet, welches heutzutage oft verwendet wird, um Müttern das Kind zu entziehen.Dabei weigert er sich nun seit 11 Monaten sie bei mir trotz ständiger Angebote, zu sehen. Überdies hat er noch keine Betreuungslösung und weiss nicht, wie es finanziell geht, wenn er das Arbeitspensum reduziert. Jetzt ist Gefahr in Verzug, weil wieder eine Rückführung ansteht, wenn die Gerichte in der Schweiz nicht auf meine Beschwerde gegen den Beschluss der KESB eintreten und nicht im Sinne des Kindeswohl entscheiden. Denn, kann es im Interesse des Kindes sein, von der Bezugsperson, mit der sie von Geburt an überwiegend zusammen war, weggerissen zu werden und stattdessen zu jemanden zu kommen, der nun fast ein Jahr kein Interesse zeigte, sie zu sehen? Was für ein Trauma muss sie erleiden in eine ihr unbekannte Umgebung ohne ihre Mutter zu kommen?

Дякуємо за вашу підтримку, Alexandra Schwass, Hirschegg
Питання до ініціатора

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деталі петиції

Розпочато розгляд петиції: 17.09.2025
Колекція закінчується: 27.09.2025
Область : Берн
категорія : Громадянські права

новини

  • Hier noch die Mail an die Fallführende und ein Link mit dem erschienenen Zeitungsartikel von letztem Mittwoch.
    https://www.bielbienne.com/de/e-paper.html

    Herzliche Grüße
    Alexandra Schwass
  • Hallo an alle Unterstützer und Unterstützerinnen,

    4 Monate nach meiner Einreichung der Petition ist nun diese Woche die Antwort von der Justizkomission gekommen. Mit einer ernüchternden Aussage: es bestünde kein Handlungsbedarf und die KESB würde zu ihrer Zufriedenheit arbeiten.
    Und das, nachdem ich ihnen im Dezember mitgeteilt habe, dass ich meine Besuche bei meiner Tochter abbrechen musste, weil sie unter den erzwungenen Abschieden jedesmal unendlich litt. Selbst ein Video, welches das Schreien bei den Abschieden zeigte, habe ich mitgesendet.
    Jetzt zweieinhalb Monate nach Besuchsabbruch und mehrmaligen Aufforderns, einen für K. zuträglichen Kontakt zu mir zu ermöglichen, ist diese Behörde nicht im Stande, dafür zu sorgen. Die einzige Antwort, die ich kürzlich auf meine unzähligen Mails seit Ende November bekommen habe, lautet: es sei nicht nachvollziehbar, warum ich die Besuche abgebrochen habe.
    Wer möchte: im Anhang sende ich zwei meiner Schreiben an die Fallführende bei der KESB und Kinderanwalt sowie den Vater.
    Wie kann man da schreiben, es sei nicht nachvollziehbar?

    Es würde meiner Tochter noch nicht einmal helfen, wenn ich in die Schweiz ziehen würde, denn ich kenne mittlerweile mehrere Fälle von der KESB. Die KESB entscheidet sich von Anfang an für eine Seite. Und das ist so gut wie nie die des Kindes...
    Die Behörde und der Vater würden immer Gründe erfinden, warum meine Tochter nicht bei mir sein darf. Es interessiert die KESB nicht wie es dem Kind jetzt mit deren Entscheid geht, weil es ihnen von Anfang an nicht um das Kindswohl ging, sondern es ging immer nur darum Macht zu demonstrieren. Und das haben sie mit der brutalen Kindeswegnahme getan und für das weitere sehen sie sich nicht mehr verantwortlich.

    Trotz diesen Ergebnis danke ich euch allen für die Unterstützung.

    Herzlichst
    Alexandra Schwass
  • Hallo an Unterstützende

    Mitte Oktober bekam ich den Bescheid über den Eingang meiner Petition mit der Information, dass diese an die Justizkomission des Grossen Rats weitergeleitet worden ist und dass mein Fall bei der nächsten Sitzung behandelt wird.
    Bis heute kam darauf aber noch keine Nachricht.
    Inzwischen liegt der Fall aber auch beim Bundesgericht.

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