4 Monate nach meiner Einreichung der Petition ist nun diese Woche die Antwort von der Justizkomission gekommen. Mit einer ernüchternden Aussage: es bestünde kein Handlungsbedarf und die KESB würde zu ihrer Zufriedenheit arbeiten.
Und das, nachdem ich ihnen im Dezember mitgeteilt habe, dass ich meine Besuche bei meiner Tochter abbrechen musste, weil sie unter den erzwungenen Abschieden jedesmal unendlich litt. Selbst ein Video, welches das Schreien bei den Abschieden zeigte, habe ich mitgesendet.
Jetzt zweieinhalb Monate nach Besuchsabbruch und mehrmaligen Aufforderns, einen für K. zuträglichen Kontakt zu mir zu ermöglichen, ist diese Behörde nicht im Stande, dafür zu sorgen. Die einzige Antwort, die ich kürzlich auf meine unzähligen Mails seit Ende November bekommen habe, lautet: es sei nicht nachvollziehbar, warum ich die Besuche abgebrochen habe.
Wer möchte: im Anhang sende ich zwei meiner Schreiben an die Fallführende bei der KESB und Kinderanwalt sowie den Vater.
Wie kann man da schreiben, es sei nicht nachvollziehbar?
Es würde meiner Tochter noch nicht einmal helfen, wenn ich in die Schweiz ziehen würde, denn ich kenne mittlerweile mehrere Fälle von der KESB. Die KESB entscheidet sich von Anfang an für eine Seite. Und das ist so gut wie nie die des Kindes...
Die Behörde und der Vater würden immer Gründe erfinden, warum meine Tochter nicht bei mir sein darf. Es interessiert die KESB nicht wie es dem Kind jetzt mit deren Entscheid geht, weil es ihnen von Anfang an nicht um das Kindswohl ging, sondern es ging immer nur darum Macht zu demonstrieren. Und das haben sie mit der brutalen Kindeswegnahme getan und für das weitere sehen sie sich nicht mehr verantwortlich.
Trotz diesen Ergebnis danke ich euch allen für die Unterstützung.
Mitte Oktober bekam ich den Bescheid über den Eingang meiner Petition mit der Information, dass diese an die Justizkomission des Grossen Rats weitergeleitet worden ist und dass mein Fall bei der nächsten Sitzung behandelt wird.
Bis heute kam darauf aber noch keine Nachricht.
Inzwischen liegt der Fall aber auch beim Bundesgericht.
Gestern wurde meine Tochter von österreichischen Vollzugsbeamten meiner Mutter auf der Straße am Wohnort aus dem Kinderwagen weggenommen. Ich konnte mich nicht verabschieden, weil ich auf der Arbeit war. Und es geschah, obwohl in Österreich nächste Woche noch ein Gerichtstermin stattfinden sollte. Es ist ungewiss wann ich meine Tochter wieder sehe. Die KESB hat nicht auf Nachfrage meiner Anwältin reagiert.
Das Obergericht in der Schweiz hat dies in Kauf genommen.
Ich habe immer noch keinen Entscheid auf meine Beschwerde. Warum macht das Obergericht nicht seine Arbeit und schaut hin, was die KESB macht? Es gibt so viele Fälle, wo die KESB menschenmissachtend handelt. Sind es so viele, dass sich das Obergericht keine Mühe mehr macht? Ist es Überforderung, weil so viele Fälle beim Obergericht landen? Warum wird die KESB dann nicht abgeschafft, wenn sie für keine Entlastung des Gerichts sorgt und stattdessen grausamen Schaden an Menschen insbesondere Kinder anrichtet?
Die Schweizer Medien sind informiert. Ich hoffe darauf, dass es Wirkung zeigt, wenn noch ein Fall der Kindeswohlgefährdung durch die KESB in die Öffentlichkeit kommt.
Ich bedanke mich bei euch allen für die wertvolle Unterstützung durch eure Unterschriften und Kommentare. Die Petition ist beim grossen Rat eingereicht.
Dass in so kurzer Zeit so viele Unterschriften zusammen gekommen sind, gibt mir Hoffnung, dass für das Wohl meiner Tochter gesprochen wird und sie bei mir bleiben kann.
Ich habe die Sammeltzeit um einen Tag verlängert, weil ich den Tag noch nutzen möchte, um evtl. noch ein paar Unterschriften zu bekommen. Einreichen bringt morgen noch nichts.
Neues Zeichnungsende: 27.09.2025 Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 155
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