Region: Schweiz
Dyrebeskyttelse

Gegen den Leinenzwang während der Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli

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Bundesveterinäramt Schweiz
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  1. Startet 2014
  2. Innsamling ferdig
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Alljährlich während der Setzzeit besteht in einigen Kantonen die Pflicht Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. Grundsätzlich gilt das ganze Jahr über eine allgemeine Leinenpflicht mit Ausnahmen, welche die Bedingungen für einen Freilauf festlegen.. Diese Ausnahmen gestatten vorbildhaften Hundehaltern mit Hunden, welche nicht jagen, die gesetzliche Forderung desTierschutzgesetzes nach Freilauf zu erfüllen. Fehlbares Verhalten kann im ganzen Jahr geahndet und bestraft werden. Wenn darauf mehr geachtet wird und fehlbare Hundehalter bestraft werden ist diese Leinenpflicht während der Setzzeit hinfällig und sollte gestrichen werden.

Grunnen til

Diese Leinenpflicht führt dazu, dass man soziales Miteinander nicht mehr fördern kann (genauso im Tierschutzgesetz verankert). Die Ausbildungspflicht von Hundehaltern führt hinzu, dass jeder seine Verantwortung gegenüber seinem Umfeld kennt und man dazu übergehen kann fehlbare Hundehalter zu ahnden. Grundsätzlich sind Wildtiere auch durch andere Faktoren gefährdet, wie z.B. Jogger, Radfahrer, Kindergarten, Landwirtschaft, Verkehr, Katzen, Pferde und auch andere Wildtiere... warum also "nur" den Hund an die Leine nehmen? Während diesen Monaten wird auf den Feldern mit Düngern gearbeitet, man ist Hitze ausgesetzt, sodass der Hund dort auch gefährdet ist. Man muss den Hundehaltern mehr Eigenverantwortung zutrauen. Jeder kann seinen Hund einschätzen und Jäger gehören das ganze Jahr im Wald an die Leine! Nicht-Jäger sollten das ganze Jahr Freilauf haben dürfen.

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Es geht darum korrekte und verantwortungsvolle Hundehalter zu entkriminalisieren. Die Fluraufsicht kann so genauso wie das ganze Jahr hindurch fehlbare Hundehatler stellen und verzeigen. Die heutige Gesetzgebung ist ausreichend um das Wild zu schützen.. welches auch wirklich vor Hunden geschützt werden soll durch den verantwortungsvollen Hundehalter.

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