Animal rights

Für die Aufhebung des pauschalen Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich

Petition is addressed to
Regierungsrat

13,503 signatures

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  1. Launched December 2024
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  3. Submitted on 09 Jan 2025
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  5. Decision

Petition is addressed to: Regierungsrat

Diese Petition richtet sich gegen das ab 2025 geltende Verbot von Rottweilern und Rottweiler Mischlingen im Kanton Zürich. Wir fordern eine Aufhebung dieser pauschalen Regelung, da sie weder die tatsächliche Gefährlichkeit eines einzelnen Hundes berücksichtigt noch eine faire, auf Sachkenntnis beruhende Einzelfallprüfung erlaubt.

Statt bestimmte Rassen ohne differenzierte Prüfung auszuschließen, sollen Halterinnen und Halter von Hunden unabhängig von der Rasse zu verantwortungsvollem Umgang, regelmäßiger Schulung und artgerechter Haltung angehalten werden. Nur so kann ein sicheres, friedliches Zusammenleben zwischen Mensch und Tier gewährleistet werden.

Die Finanzierung von Informationskampagnen, sowie möglichen Verhaltensanalysen kann über private Spenden, Beiträge von Tierschutzorganisationen oder Stiftungen erfolgen. Auch eine Kooperation mit lokalen Hundevereinen und gemeinnützigen Organisationen ist denkbar.

Reason

Das pauschale Verbot von Rottweilern beruht auf Vorurteilen und veralteten Vorstellungen von „gefährlichen Rassen“. Zahlreiche wissenschaftliche Studien und praktische Erfahrungen zeigen, dass das Verhalten von Hunden in erster Linie von ihrer Sozialisierung, Erziehung und Haltung abhängt – nicht von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse.

Eine verantwortungsvolle Hundehaltung, gepaart mit artgerechter Beschäftigung und sozialem Training, kann das Risiko von Zwischenfällen deutlich minimieren. Ein generelles Verbot hingegen trifft vor allem verantwortungsbewusste Besitzerinnen und Besitzer, die ihre Tiere umsichtig führen. Zudem werden gut sozialisierte Hunde ohne triftigen Grund stigmatisiert und ausgeschlossen.

Durch die Aufhebung des Verbots kann eine vernünftige, fachlich fundierte Hundepolitik Einzug halten, welche die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet, ohne bestimmte Rassen willkürlich zu diskriminieren. Statt Angst und Misstrauen zu schüren, setzen wir auf Aufklärung, Sachverstand und ein differenziertes Vorgehen. So schaffen wir ein gerechteres, friedlicheres Miteinander von Mensch und Hund.

Gemeinsam Verantwortung übernehmen – statt Rasseverbote!

Rasseverbote lösen keine Probleme!
Anstatt Hunderassen wie Rottweiler zu stigmatisieren und zu verbieten, brauchen wir durchdachte Maßnahmen, die auf Verantwortung und Wissen setzen. Pauschale Verbote basieren auf Vorurteilen und veralteten Annahmen – sie lösen keine Probleme, sondern schaffen neue.
Der Kanton Zürich zeigt jedoch ein gefährliches Beispiel: Ab 2025 sollen die Pflichtschulungen für Hundehalter von 14 auf nur 6 Lektionen reduziert werden – das schwächt die Verantwortung und erhöht die Risiken!

Unsere Forderung: Verantwortung statt Diskriminierung
Wir setzen uns für eine sinnvolle Alternative zu Rasseverboten ein, die auf Verantwortung, Schulung und Aufsicht basiert. Hier ist unser Vorschlag:

Vor der Anschaffung eines Hundes: Halterbewilligung
Die Halterbewilligung soll sicherstellen, dass nur verantwortungsbewusste Personen Hunde halten können:

  • Mindestalter: 18 Jahre.
  • Keine strafrechtlichen Bedenken: Keine laufenden Strafuntersuchungen oder Verurteilungen, die Zweifel am verantwortungsvollen Umgang mit Hunden aufwerfen.
  • Haftpflichtversicherung: Nachweis einer gültigen Versicherung.
  • Kynologische Kenntnisse: Nachweis theoretischer Grundlagen über Hundeverhalten und Haltung
  • Finanzielle und persönliche Stabilität: Die Person muss in der Lage sein, für den Hund zu sorgen.

Nach der Übernahme eines Hundes: Schulung und Prüfung
1.      Hundeerziehungskurs:

  • Muss spätestens sechs Monate nach Anschaffung begonnen werden.
  • Kursinhalte: Theorieteil: 3 Stunden. Praktische Übungslektionen: Mindestens 10 Einheiten à 50 Minuten, verteilt auf verschiedene Tage.

2.      Halterprüfung:

  • Muss spätestens bis zum 30. Lebensmonat des Hundes absolviert werden.
  • Für Hunde, die im Alter von mindestens 18 Monaten übernommen wurden: Kurs und Prüfung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung.

Regeln für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial:

  • Im öffentlich zugänglichen Raum:
  • Leinenpflicht
  • Optional: Maulkorbpflicht, die durch einen bestandenen Wesenstest und regelmäßige Überprüfungen entfallen kann.

Warum Rasseverbote keine Lösung sind

  • Das pauschale Verbot von Hunderassen wie Rottweilern basiert auf Vorurteilen und veralteten Annahmen.
  • Wissenschaftliche Studien zeigen, dass das Verhalten eines Hundes von seiner Erziehung, Sozialisierung und Haltung abhängt – nicht von seiner Rasse.
  • Rasselisten treffen die Falschen: Sie diskriminieren gut sozialisierte Hunde und verantwortungsvolle Halterinnen und Halter.

Eine verantwortungsvolle Hundepolitik
Mit durchdachten Regeln, Schulungen und klaren Auflagen schaffen wir ein System, das Sicherheit und Fairness miteinander verbindet.

  • Aufklärung statt Angst: Informierte Halter sind die beste Prävention.
  • Gemeinsames Handeln: Durch Kooperationen mit Tierschutzorganisationen, Hundevereinen und lokalen Behörden können wir nachhaltige Lösungen umsetzen.

Unsere Botschaft:
Hunde sind nicht das Problem – Verantwortung und Wissen sind der Schlüssel. Lasst uns durchdachte Regeln und Schulungen fördern, statt Vorurteile zu schüren. Gemeinsam können wir die Sicherheit und das Wohlergehen aller gewährleisten.

Rasse ist keine Schuld. Unterstütze uns.

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Petition details

Petition started: 12/19/2024
Collection ends: 01/09/2025
Region: Canton of Zürich
Topic: Animal rights

News

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer

    Viele von euch haben uns in den letzten Wochen auf Unsicherheiten beim Ausfüllen des Fragebogens für Rottweiler-Halter:innen hingewiesen. Im Sinne der betroffenen Hundehalter:innen und aufgrund zahlreicher Anfragen haben wir den Auftrag aufgenommen, die Situation abzuklären – insbesondere in Bezug auf datenschutzrechtliche Aspekte.

    Wir haben nun eine Rückmeldung sowie eine Einschätzung durch einen Mitarbeitenden der Datenschutzbeauftragten erhalten. Daraus ergibt sich folgende Empfehlung:

    Teil A (Angaben zur Person): Die fakultativen Angaben sollten nur gemacht werden, wenn man sicher ist, dass sie sich positiv auf die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligungserteilung auswirken. Ansonsten empfehlen wir, diese Felder offen zu lassen.

    Teil C, Frage 15 (Personen im Haushalt): Hier sollen nur Personen angegeben werden, die regelmässig engen Kontakt mit dem Hund haben oder als Bezugspersonen gelten – etwa Menschen, die mit dem Hund spazieren gehen. Nicht anzugeben sind Personen, die lediglich oft zu Besuch sind, aber keinen spezifischen Kontakt zum Hund pflegen.

    Diese Empfehlungen dienen dem Schutz eurer Daten und einer sachlich korrekten Beurteilung eures Gesuchs.

    Falls ihr noch Fragen habt, stehen wir euch gerne zur Verfügung.

    Herzlichen Dank für eure Unterstützung und euer Engagement!

    Freundliche Grüsse
    Stefanie Ammann
    Initiantin & Kampagnenleiterin
    Rottweiler Zürich
  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer

    Unser Einsatz gegen das geplante Rottweilerverbot kostet viel Energie – und leider auch Geld. Die laufenden Kosten haben bereits CHF 17'391.73 überschritten, insgesamt rechnen wir mit bis zu CHF 20'000.

    ‼ Jede Spende zählt und hilft aktiv bei unserer Beschwerde! ‼

    Aktuell stehen wir in engem Austausch mit der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich – erste Rückmeldungen sind sehr positiv. Zudem kämpfen wir weiterhin um die Herausgabe wichtiger Bissstatistiken, die uns bislang verweigert wurden.

    ➡️ Alle bisherigen Ausgaben und unser Spendenbarometer findet ihr hier:
    www.rottweilerzuerich.ch/spenden

    Danke für eure Unterstützung – im Namen aller Hunde! 🐾
  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer

    Wir kämpfen gemeinsam gegen das geplante Rottweilerverbot – ein Einsatz, der viel Energie, Herzblut, Zeit und leider auch Geld kostet.

    Aktuell haben die laufenden Kosten bereits CHF 17'391.73 überschritten. Um weiterhin für unser Anliegen kämpfen zu können und die Kosten für Anwalt, Gericht und viele andere Ausgaben zu decken, sind wir dringend auf eure Spenden angewiesen.

    Insgesamt erwarten uns Ausgaben von bis zu CHF 20'000.

    ‼ Jede Spende ist wertvoll und trägt aktiv zu unserer Beschwerde bei ‼

    Aktuelles Update
    Besonders erfreulich: Wir stehen derzeit in engem Austausch mit der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich. Auf unsere Anfrage hin erhielten wir eine sehr positive Rückmeldung – sie hatten bereits damit gerechnet, dass sich jemand wegen des Fragebogens melden würde. Nun wird sorgfältig geprüft, ob und welche datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen.

    Ausserdem haben wir das Veterinäramt aufgefordert, uns die genauen Bissstatistiken auszuhändigen. Leider wurden wir mit absurden Begründungen abgewiesen. Da wir keinen nachvollziehbaren Grund sehen, warum uns diese wichtigen Daten verweigert werden, werden wir nun Rekurs bei der Gesundheitsdirektion einlegen.

    Wir geben nicht auf! Gerade diese Zahlen und Daten sind eine essenzielle Grundlage für eine derart drastische Gesetzesänderung.

    Unterstütze uns jetzt!
    Deshalb bitten wir euch nochmals herzlich um eure Unterstützung:
    Jede Spende hilft uns, für unsere Hunde und gegen das ungerechte Verbot weiterzukämpfen!

    ➡️ Alle Ausgaben und Einnahmen werden transparent offengelegt. Das aktuelle PDF mit allen bisherigen Ausgaben findet ihr auf unserer Website:
    www.rottweilerzuerich.ch/spenden

    Dort könnt ihr auch jederzeit unser Spendenbarometer einsehen, das den aktuellen Stand der Spendeneinnahmen zeigt.

    Wir danken euch von Herzen – im Namen aller Hunde! 🐾

    Freundliche Grüsse
    Stefanie Ammann
    Initiantin & Kampagnenleiterin
    Rottweiler Zürich

Ein Verbot von Rottweilern ist ungerecht und diskriminiert die ganze Hunderasse. Rottweiler sind bei richtiger Erziehung und Sozialisation loyale und zuverlässige Hunde. Sie werden erfolgreich als Therapie-, Rettungs- und Polizeihunde eingesetzt. Das Problem liegt nicht in der Rasse, sondern in der Halterverantwortung. Anstatt eine Rasse pauschal zu verbieten, sollten lieber Schulungen eingeführt werden, um eine artgerechte Haltung und sichere Hund-Mensch-Interaktionen zu gewährleisten.

Ich finde man sollte kein Verbot machen, aber die Künftigen Hundehalter anschauen das heisst Bewilligungspflicht, bevor sie sich solche Hunde holen. Rottweiler, Huskys, Dobermann, Schäfer, Asiatische Hunde sind alles keine Anfänger Hunde. Das sollten auch schon die Züchter inerfahrung bringen, wenn sie die Welpen verkaufen. Dann sollen die Gemeinden Schulen und Ausbildungspersonen publizieren und dann bei einem alter von 2 bis 4-Jahren einen Wesenstest machen und den Halter so registrieren.

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