Region: Zürich

Für die Aufhebung des pauschalen Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich

Petitionen är riktat mot
Regierungsrat

13 503 Signaturer

Insamlingen är klar

13 503 Signaturer

Insamlingen är klar

  1. Startad december 2024
  2. Insamlingen är klar
  3. Inskickad den 9.1.2025
  4. Dialog med mottagaren
  5. Beslut

Ansökan riktad till: Regierungsrat

Diese Petition richtet sich gegen das ab 2025 geltende Verbot von Rottweilern und Rottweiler Mischlingen im Kanton Zürich. Wir fordern eine Aufhebung dieser pauschalen Regelung, da sie weder die tatsächliche Gefährlichkeit eines einzelnen Hundes berücksichtigt noch eine faire, auf Sachkenntnis beruhende Einzelfallprüfung erlaubt.

Statt bestimmte Rassen ohne differenzierte Prüfung auszuschließen, sollen Halterinnen und Halter von Hunden unabhängig von der Rasse zu verantwortungsvollem Umgang, regelmäßiger Schulung und artgerechter Haltung angehalten werden. Nur so kann ein sicheres, friedliches Zusammenleben zwischen Mensch und Tier gewährleistet werden.

Die Finanzierung von Informationskampagnen, sowie möglichen Verhaltensanalysen kann über private Spenden, Beiträge von Tierschutzorganisationen oder Stiftungen erfolgen. Auch eine Kooperation mit lokalen Hundevereinen und gemeinnützigen Organisationen ist denkbar.

Orsak

Das pauschale Verbot von Rottweilern beruht auf Vorurteilen und veralteten Vorstellungen von „gefährlichen Rassen“. Zahlreiche wissenschaftliche Studien und praktische Erfahrungen zeigen, dass das Verhalten von Hunden in erster Linie von ihrer Sozialisierung, Erziehung und Haltung abhängt – nicht von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse.

Eine verantwortungsvolle Hundehaltung, gepaart mit artgerechter Beschäftigung und sozialem Training, kann das Risiko von Zwischenfällen deutlich minimieren. Ein generelles Verbot hingegen trifft vor allem verantwortungsbewusste Besitzerinnen und Besitzer, die ihre Tiere umsichtig führen. Zudem werden gut sozialisierte Hunde ohne triftigen Grund stigmatisiert und ausgeschlossen.

Durch die Aufhebung des Verbots kann eine vernünftige, fachlich fundierte Hundepolitik Einzug halten, welche die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet, ohne bestimmte Rassen willkürlich zu diskriminieren. Statt Angst und Misstrauen zu schüren, setzen wir auf Aufklärung, Sachverstand und ein differenziertes Vorgehen. So schaffen wir ein gerechteres, friedlicheres Miteinander von Mensch und Hund.

Gemeinsam Verantwortung übernehmen – statt Rasseverbote!

Rasseverbote lösen keine Probleme!
Anstatt Hunderassen wie Rottweiler zu stigmatisieren und zu verbieten, brauchen wir durchdachte Maßnahmen, die auf Verantwortung und Wissen setzen. Pauschale Verbote basieren auf Vorurteilen und veralteten Annahmen – sie lösen keine Probleme, sondern schaffen neue.
Der Kanton Zürich zeigt jedoch ein gefährliches Beispiel: Ab 2025 sollen die Pflichtschulungen für Hundehalter von 14 auf nur 6 Lektionen reduziert werden – das schwächt die Verantwortung und erhöht die Risiken!

Unsere Forderung: Verantwortung statt Diskriminierung
Wir setzen uns für eine sinnvolle Alternative zu Rasseverboten ein, die auf Verantwortung, Schulung und Aufsicht basiert. Hier ist unser Vorschlag:

Vor der Anschaffung eines Hundes: Halterbewilligung
Die Halterbewilligung soll sicherstellen, dass nur verantwortungsbewusste Personen Hunde halten können:

  • Mindestalter: 18 Jahre.
  • Keine strafrechtlichen Bedenken: Keine laufenden Strafuntersuchungen oder Verurteilungen, die Zweifel am verantwortungsvollen Umgang mit Hunden aufwerfen.
  • Haftpflichtversicherung: Nachweis einer gültigen Versicherung.
  • Kynologische Kenntnisse: Nachweis theoretischer Grundlagen über Hundeverhalten und Haltung
  • Finanzielle und persönliche Stabilität: Die Person muss in der Lage sein, für den Hund zu sorgen.

Nach der Übernahme eines Hundes: Schulung und Prüfung
1.      Hundeerziehungskurs:

  • Muss spätestens sechs Monate nach Anschaffung begonnen werden.
  • Kursinhalte: Theorieteil: 3 Stunden. Praktische Übungslektionen: Mindestens 10 Einheiten à 50 Minuten, verteilt auf verschiedene Tage.

2.      Halterprüfung:

  • Muss spätestens bis zum 30. Lebensmonat des Hundes absolviert werden.
  • Für Hunde, die im Alter von mindestens 18 Monaten übernommen wurden: Kurs und Prüfung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung.

Regeln für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial:

  • Im öffentlich zugänglichen Raum:
  • Leinenpflicht
  • Optional: Maulkorbpflicht, die durch einen bestandenen Wesenstest und regelmäßige Überprüfungen entfallen kann.

Warum Rasseverbote keine Lösung sind

  • Das pauschale Verbot von Hunderassen wie Rottweilern basiert auf Vorurteilen und veralteten Annahmen.
  • Wissenschaftliche Studien zeigen, dass das Verhalten eines Hundes von seiner Erziehung, Sozialisierung und Haltung abhängt – nicht von seiner Rasse.
  • Rasselisten treffen die Falschen: Sie diskriminieren gut sozialisierte Hunde und verantwortungsvolle Halterinnen und Halter.

Eine verantwortungsvolle Hundepolitik
Mit durchdachten Regeln, Schulungen und klaren Auflagen schaffen wir ein System, das Sicherheit und Fairness miteinander verbindet.

  • Aufklärung statt Angst: Informierte Halter sind die beste Prävention.
  • Gemeinsames Handeln: Durch Kooperationen mit Tierschutzorganisationen, Hundevereinen und lokalen Behörden können wir nachhaltige Lösungen umsetzen.

Unsere Botschaft:
Hunde sind nicht das Problem – Verantwortung und Wissen sind der Schlüssel. Lasst uns durchdachte Regeln und Schulungen fördern, statt Vorurteile zu schüren. Gemeinsam können wir die Sicherheit und das Wohlergehen aller gewährleisten.

Rasse ist keine Schuld. Unterstütze uns.

Dela namninsamlingen

Bild med QR-kod för namninsamlingen

Information om petitionen

Petitionen har startats: 2024-12-19
Insamlingen slutar: 2025-01-09
Region: Zürich
Kategori : Djurskydd

Nyheter

  • Liebe Unterstützer:innen

    Zuerst möchten wir uns nochmals herzlich bei euch bedanken. Dank eurer grossartigen Unterstützung konnten die ersten Ausgaben in Höhe von CHF 23’240.– vollständig durch Spenden finanziert werden. Ohne euch wäre das alles nicht möglich gewesen.

    Auch wenn es in den letzten Wochen nach aussen etwas ruhiger geworden ist, laufen im Hintergrund weiterhin zahlreiche Verfahren, Abklärungen und Gespräche.

    Der Schweizerische Rottweilerhunde-Club (SRC) hat den Fall rund um das Rottweilerverbot inzwischen ans Bundesgericht weitergezogen. Parallel dazu setzen wir uns weiterhin für die Herausgabe der Statistik zu Rassen und Bissverletzungen ein.

    Gerade diese Zahlen sind aus unserer Sicht enorm wichtig. Wir sind überzeugt, dass transparente und nachvollziehbare Statistiken helfen können, pauschale Rasseverbote sachlich zu beurteilen und kritisch zu hinterfragen. Deshalb bleiben wir auch bei diesem Thema hartnäckig dran.

    Seit Januar 2026 sind dadurch erneut CHF 6’615.60 an zusätzlichen Verfahrens- und Anwaltskosten entstanden, welche wir bisher privat getragen haben.

    Zu den laufenden Arbeiten gehören unter anderem:

    • juristische Stellungnahmen und Beschwerden
    • Verhandlungen und Gespräche mit Behörden
    • Fristenkontrollen und rechtliche Abklärungen
    • Verfahren rund um die Herausgabe der Bissstatistiken
    • laufende Arbeiten im Zusammenhang mit dem Verwaltungsgerichtsverfahren

    Uns ist Transparenz wichtig. Deshalb veröffentlichen wir die bisherigen Ausgaben sowie geschwärzte Rechnungen der Rechtsvertretung öffentlich auf unserer Website.

    Falls ihr unsere Arbeit weiterhin unterstützen möchtet, hilft uns jeder einzelne Beitrag dabei, die nächsten rechtlichen Schritte überhaupt möglich zu machen.

    Vielen Dank für euren Rückhalt, euer Vertrauen und eure Unterstützung. Wir halten euch selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden.

    Spenden & Transparenz der Ausgaben:
    https://www.rottweilerzuerich.ch/spenden

  • Dank eurer unglaublichen Unterstützung konnten wir die ersten Ausgaben in Höhe von CHF 23’240.– vollständig durch Spenden finanzieren.

    Dafür möchten wir uns nochmals von Herzen bedanken.

    Doch der Fall rund um das Rottweilerverbot im Kanton Zürich ist leider noch nicht abgeschlossen.
    Der Schweizerische Rottweilerhunde-Club (SRC) hat den Fall ans Bundesgericht weitergezogen. Zusätzlich laufen weiterhin rechtliche Schritte und Verhandlungen betreffend der Herausgabe der Statistik zu Rassen und Bissverletzungen.

    Gerade diese Statistik ist für uns enorm wichtig. Wir sind überzeugt, dass transparente und nachvollziehbare Zahlen helfen können, das pauschale Rottweilerverbot sachlich zu hinterfragen. Deshalb bleiben wir an diesem Thema hartnäckig dran und setzen uns weiterhin für die Herausgabe der Daten ein.

    Auch wenn es nach aussen aktuell ruhiger wirkt, geschieht im Hintergrund weiterhin sehr viel. Seit Januar 2026 sind dadurch erneut Kosten in Höhe von CHF 6’615.60 entstanden, welche wir bisher vollständig privat getragen haben.

    Zu den laufenden Ausgaben gehören unter anderem:

    • Prüfung und Bearbeitung der Stellungnahmen des Veterinäramts
    • Gespräche und Verhandlungen mit Behörden
    • Juristische Abklärungen und Fristenkontrollen
    • Ausarbeitung von Stellungnahmen an die Gesundheitsdirektion
    • Erstellung und Einreichung der Beschwerde ans Verwaltungsgericht
    • Weitere Stellungnahmen und laufende Verfahrensarbeiten

    Uns ist Transparenz wichtig. Deshalb veröffentlichen wir die bisherigen Ausgaben sowie geschwärzte Rechnungen der Rechtsvertretung direkt auf dieser Seite.

    Falls ihr unsere Arbeit weiterhin unterstützen möchtet, hilft uns jeder einzelne Bazen dabei, die nächsten rechtlichen Schritte überhaupt möglich zu machen.

    Vielen Dank für eure Unterstützung, euer Vertrauen und euren Rückhalt.
    Wir halten euch selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden.

    Spendemöglichkeit
    Wer unsere Arbeit unterstützen möchte, findet weiter unten auf dieser Seite die Spendemöglichkeiten sowie die Übersicht der bisherigen Ausgaben und Rechnungen.
    https://www.rottweilerzuerich.ch/spenden

  • Dank Euch haben wir unser Spendeziel erreicht – und das bedeutet für uns und unsere Hunde mehr, als Worte sagen können.
    Jede einzelne Spende, jeder geteilte Beitrag und jedes gute Wort von Euch hat uns Kraft gegeben.

    Ihr habt gezeigt, dass wir gemeinsam Grosses bewegen können, wenn es um das Wohl unserer Hunde geht.
    Wir sind unendlich dankbar, Euch an unserer Seite zu wissen.

    Danke, dass Ihr ein Teil unserer Familie seid. 🐾💕

    Herzliche Grüsse
    Stefanie Ammann
    & Team Rottweiler Zürich
    Arbeitsgruppe „Gemeinsam sind wir stark“

Ein Verbot von Rottweilern ist ungerecht und diskriminiert die ganze Hunderasse. Rottweiler sind bei richtiger Erziehung und Sozialisation loyale und zuverlässige Hunde. Sie werden erfolgreich als Therapie-, Rettungs- und Polizeihunde eingesetzt. Das Problem liegt nicht in der Rasse, sondern in der Halterverantwortung. Anstatt eine Rasse pauschal zu verbieten, sollten lieber Schulungen eingeführt werden, um eine artgerechte Haltung und sichere Hund-Mensch-Interaktionen zu gewährleisten.

Ich finde man sollte kein Verbot machen, aber die Künftigen Hundehalter anschauen das heisst Bewilligungspflicht, bevor sie sich solche Hunde holen. Rottweiler, Huskys, Dobermann, Schäfer, Asiatische Hunde sind alles keine Anfänger Hunde. Das sollten auch schon die Züchter inerfahrung bringen, wenn sie die Welpen verkaufen. Dann sollen die Gemeinden Schulen und Ausbildungspersonen publizieren und dann bei einem alter von 2 bis 4-Jahren einen Wesenstest machen und den Halter so registrieren.

Hjälp till att stärka medborgarnas deltagande. Vi vill ge dina synpunkter en röst samtidigt som vi förblir oberoende.

Donera nu