Anpassung der Strafbestimmungen im Tierschutzgesetz

Petitioner not public
Petition is addressed to
Bundesamt für Justiz, Direktionsbereich Strafrecht

146 Signatures

Petitioner did not submit the petition.

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  1. Launched 2018
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Failed

Petition addressed to: Bundesamt für Justiz, Direktionsbereich Strafrecht

Die folgende Artikel des TschG sind anzupassen:

TschG Art. 26 b,c,e Aufhebung Geldstrafe. Freiheitstrafe 1 - 3 Jahre (nicht unter 1 Jahr!) TschG Art. 26 a,d Geldstrafe von min. 5 000 - 40 000 TschG Art. 28 e,f Aufhebung Geldstrafe. Freiheitstrafe 1 - 3 Jahre (nicht unter 1 Jahr!) TschG Art. 29 Anhebung der verjährung auf von 4 und 5 Jahre auf 10 Jahre

Bei Verstoss gegen TschG Art. 26,28,29 nebst jeweiliger Strafe noch lebenslange Halteverbot für sämtliche Tiere.

Reason

Auch wenn Tiere mit uns nicht in unserer Sprache kommunizieren können, heisst es noch lange nicht das ein Tier nicht fähig ist Schmerzen, Stress usw. zu spüren.

Dementsprechend ist bei einer unsachgemässen Tötung mit erheblichem Schmerz, emotionalem Stress zu rechnen. Quälen führt bei einem Tier, wie bei uns Menschen, zu psychologischen Schäden.

Ich appeliere mit dieser Petion an die vernunft der Menschheit mit den Tieren fair umzugehen.

Mit einer Geldstrafe bestraft man einen Tierquäler nicht.

Petition details

Petition started: 02/22/2018
Collection ends: 08/21/2018
Region: Switzerland
Topic: Animal rights

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