Region: Schweiz
Billede af andragendet Anpassung der Strafbestimmungen im Tierschutzgesetz
Dyrevelfærd

Anpassung der Strafbestimmungen im Tierschutzgesetz

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Bundesamt für Justiz, Direktionsbereich Strafrecht
146 Støttende 77 i Schweiz

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

146 Støttende 77 i Schweiz

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

  1. Startede 2018
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

Die folgende Artikel des TschG sind anzupassen:

TschG Art. 26 b,c,e Aufhebung Geldstrafe. Freiheitstrafe 1 - 3 Jahre (nicht unter 1 Jahr!) TschG Art. 26 a,d Geldstrafe von min. 5 000 - 40 000 TschG Art. 28 e,f Aufhebung Geldstrafe. Freiheitstrafe 1 - 3 Jahre (nicht unter 1 Jahr!) TschG Art. 29 Anhebung der verjährung auf von 4 und 5 Jahre auf 10 Jahre

Bei Verstoss gegen TschG Art. 26,28,29 nebst jeweiliger Strafe noch lebenslange Halteverbot für sämtliche Tiere.

Begrundelse

Auch wenn Tiere mit uns nicht in unserer Sprache kommunizieren können, heisst es noch lange nicht das ein Tier nicht fähig ist Schmerzen, Stress usw. zu spüren.

Dementsprechend ist bei einer unsachgemässen Tötung mit erheblichem Schmerz, emotionalem Stress zu rechnen. Quälen führt bei einem Tier, wie bei uns Menschen, zu psychologischen Schäden.

Ich appeliere mit dieser Petion an die vernunft der Menschheit mit den Tieren fair umzugehen.

Mit einer Geldstrafe bestraft man einen Tierquäler nicht.

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Nyheder

  • Liebe Unterstützende,
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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

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