03/24/2023, 15:51
begründende Gesetzesartikel hinzugefügt.
Neue Begründung:
Es muss ein Qualitäts-Standard erschaffen werden, um Kindes- und Erwachsenenwohl messbar zu machen. Dazu existieren heute keine Daten (www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193219):
- Wie geht es Heimkindern nach ihrer Entlassung (ab 1981)?
- Wurden durch Behörden und ihre Auftragnehmer allgemein weiter Kinder geknechtet und missbraucht?
- Muss ein Kind fremdplatziert werden, wenn die Eltern eine verwahrloste Wohnung haben? Dies kostet dem Steuerzahler rund CHF 40'000.- pro Monat. Oder soll eine Putzfirma für rund CHF 1'000.- einen Reinigungsauftrag erhalten?
- Soll ein Kind Amphetamine erhalten, weil es sehr lebendig und neugierig ist, oder sollen die Eltern und Lehrer psychischen Stress besser bewältigen können?
- Kann ein bedingungsloses Grundeinkommen für Kinder und Erwachsene die Umweltschäden, Kriminalität und Profitmaximierung auf Kosten der Schwächsten in der Gesellschaft, inkl. alleinerziehende Frauen und Männer, verhindern helfen und das Wohl unterstützen?
- Greifen Behördenmitglieder ein, wenn es eigentlich keine wirklichen Gründe dafür gibt und agieren sie im Interesse des Menschen oder des Geldes?
Die Liste ist bei weitem nicht abgeschlossen. Journalisten, insbesondere Bruno Hug (linth24.ch/articles/133914-kesb-klage-ueber-1-million-fuer-nichts) haben teuer bezahlen müssen, für eine kritische Auseinandersetzung mit fragwürdigen Einzelfällen. Das darf in einem demokratischen Rechtstaat einfach nie mehr passieren.
Eltern und Opfer von administrativen Massnahmen müssen auf breiter Basis, mittels öffentlichen Aufrufen, befragt werden und die Aktivität der Behörden muss transparenter werden.
Das Bundesgericht hat mit 6B_943/2019 (www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F07-02-2020-6B_943-2019&lang=fr&type=show_document&zoom=NO&) beschlossen, die Beweissicherung für Bürger zu beschränken. Staatsangestellte können aus ihrem Amt eine private Angelegenheit machen, wo sie nicht mehr kontrolliert werden können: wenn man sie bei einer Straftat aufzeichnet, verletzt man ihre Privatsphäre. Das darf nicht unkommentiert bleiben.
Härtere vorsorgliche Massnahmen gegen Medien (www.persoenlich.com/medien/hartere-vorsorgliche-massnahmen-gegen-medien) dürfen nicht umgesetzt werden, wenn es darum geht, Meinungen von Opfern (Eltern, Kinder, Beeinträchtigte) zu unterdrücken, um die Täter (Machthaber, Behördenmitarbeiter, Nutzniesser) zu schützen.
Diese Petition knüpft an die Petition von 2015 an: siehe "Unabhängige Untersuchungskommission für KESB und KOKES" auf openpetition.eu
Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen (Art. 7 BV).
Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit (Art. 10 BV).
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung (Art. 11 BV).
Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs (Art. 13 BV).
Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht. Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben. Bund und Kantone beachten das Völkerrecht (Art. 5 BV). Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 8 BV).
Das Kind das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden (Art. 7 CRC).
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2