Außenpolitik

Stadt Basel: Flagge Palästinas am Rathaus als Zeichen der Solidarität mit der Zivilbevölkerung

Petition richtet sich an
Regierungsrat Basel-Stadt
125 Unterstützende

Sammlung beendet

125 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet Oktober 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

01.11.2023, 11:43

Quelle aktualisiert und Todeszahlen aktualisiert


Neuer Petitionstext:

Die Stadt Basel hat am hat am 11.10.2023 die Flagge Israels am Rathaus aufgehängt und Verbrechen an der Zivilbevölkerung verurteilt.

Jetzt ist es an der Zeit, dass die Stadt Basel auch ihre Solidarität gegenüber der Zivilbevölkerung Palästinas zeigt, Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung verurteilt und die Flagge Palästinas am Rathaus Basel-Stadt aufhängt.

Begründung:

Seit Beginn des Gaza-Kriegs am 7. Oktober 2023 sind rund 8 000 Zivilisten im Gazastreifen,Gazastreifen daruntergetötet 3und rund 21 000 Kinder getötet worden. Rund 20 000 weitereZivilisten sind verletzt worden.

Am 17. Oktober 2023 starben durch die Bombardierung eines Spitals 500 Personen und bei einem Angriff auf das Flüchtlingslager Dschabalia am 31. Oktober 2023 sind mindestens 50 Menschen getötet und 150 weitere verletzt worden.

Laut der Genfer Konvention ist es ein Kriegsverbrechen Spitäler, Schulen, Gotteshäuser, Universitäten und Denkmäler anzugreifen und unschuldige Zivilisten zu töten.

Es ist nun an der Zeit, ein klares Zeichen für die Menschlichkeit zu setzen und die Tötung der Zivilisten auf palästinensischer Seite zu verurteilen.

Wir erwarten von der Stadt Basel, dass sie Tötungen von Zivilisten innerhalb des Gazastreifens in aller Entschiedenheit verurteilt und aus Solidarität mit der palästinensischen Zivilbevölkerung, die Flagge Palästinas ans Rathaus Basel-Stadt hängt und diese Aktion auf ihrem Instagram Kanal teilt.

Quelle

www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-16www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-25


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1


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