Health

Schutz für schweizer Patienten mit Borreliose und Co-Infektionen

Petitioner not public
Petition is addressed to
Bundespräsidentin Doris Leuthard

419 signatures

The petition is denied.

419 signatures

The petition is denied.

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

01/22/2016, 10:41

Sehr geehrte Unterzeichner der Petition,

der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages hat uns mitgeteilt, dass das Petitionsverfahren beendet ist. Der Petitionsausschuss sieht keine Notwendigkeit einer speziellen Gesetzgebung für Patienten, die an zeckenübertragenen Krankheiten leiden.

Wie begründet der Petitionsausschuss diese Entscheidung?

Vorab muss gesagt werden, dass sich der Petitionsausschuss sehr intensiv mit der Petition befasst und eine detaillierte Antwort verfasst hat. Diese detaillierte Antwort werden wir auf unserer Webseite einstellen, sobald wir hierfür die Erlaubnis erhalten.

Der Petitionsausschuss sieht durchaus die Probleme – er bestätigt uns sogar schriftlich, dass zum Beispiel die Serologie eine limitierte Aussagekraft hat und betont, dass dies wohl auch in der neuesten Leitlinie so enthalten sein wird (was noch abzuwarten bleibt). Die Gründe für die Beendigung der Petition liegen im Wesentlichen in der Tatsache, dass es nach Auffassung des Petitionsausschusses für eine Gesetzesänderung keine Notwendigkeit gibt, da es, so die Argumentation, bereits existierende Gesetze gäbe, die einfach nur konsequent angewandt werden müssten. Ein weiterer Grund ist die Tatsache, dass der Gesetzgeber sich nicht in medizinische Behandlungen einmischt, sondern diese den Fachgesellschaften überlässt, die wiederum Leitlinien erstellen.

Insbesondere unsere Forderung nach einer besseren Aufklärung über alle Therapieansätze sieht der Petitionsausschuss bereits gesetzlich geregelt und weist darauf hin, dass Ärzte, die Patienten nicht über alle Therapieansätze unterrichten, sogar schadensersatzpflichtig sind.

Zur Frage der Kostenerstattung durch die Krankenkassen verweist der Ausschuss darauf, dass bereits heute alle Therapien, die ein Arzt als notwendig erachtet, von den Kassen erstattet werden. Da aber die Leitlinie nur eine maximale Therapie von 4 Wochen empfehle, werden längere Therapien nicht von den Ärzten auf Kasse verordnet, obwohl sie das könnten und diese Therapien dann auch bezahlt würden.

Zur Forderung nach einer flächendeckenden Meldepflicht äußert der Petitionsausschuss, dass das Kriterium für eine Einführung lediglich die Verbreitung einer Krankheit und deren Gefahr für die öffentliche Gesundheit sei und nicht von der Schwere der Erkrankung abhänge.

Das ist im Wesentlichen der Standpunkt des Petitionsausschusses, der im Detail auf alle unsere Forderung ausführlich und durchaus sachlich eingeht.

Wie bewerten wir diese Entscheidung?

Zunächst wollen wir herausstellen, dass viele Mitglieder von OnLyme-Aktion.org und auch andere Organisationen sowie Privatpersonen sich sehr für den erfolgreichen Verlauf der Petition eingesetzt haben. Hierfür danken wir allen ausdrücklich. Schon unter diesem Aspekt war die Petition ein Erfolg.

OnLyme-Aktion.org hat sich darüber hinaus durch Kontakte zur Politik für die Petition eingesetzt. Es fanden mehrere Termine mit Abgeordneten statt, sowie ein Besuch beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patienten im Bundesgesundheitsministerium.

Auch wenn sich durch die Petition an der Situation für die Patienten bedauerlicherweise nichts verändert hat, so kann man doch festhalten, dass es uns gelungen ist, an wichtigen Stellen ein Bewusstsein für die Problematik zu erzeugen. Häufige Rückfragen seitens der Politik bei bestimmten Akteuren in den jeweiligen Fachgesellschaften haben jenen verdeutlicht, dass die Problematik weiterhin existent ist. Dies war und ist auch künftig sehr wichtig. Wenn wir schweigen, geraten wir in Vergessenheit. Durch die Petition haben wir gezeigt, dass es uns weiterhin gibt! Aus diesem Grund war es eine gute Entscheidung, diese Petition durchzuführen.

Die Begründung des Petitionsausschusses, sich aus den Therapieempfehlungen herauszuhalten und diese auf Fachgesellschaften zu delegieren, kann und muss auch positiv bewertet werden. Sie ist ein Bekenntnis zur Behandlungsfreiheit, die wir dringend brauchen und die in anderen Ländern nicht so gegeben ist wie in Deutschland. (Wir müssen zwar unsere Behandlung selbst bezahlen, aber wir haben zumindest häufig Zugang dazu).

Enttäuschend ist hingegen die Auffassung des Petitionsausschusses, dass bereits in einem ausreichenden Maße durch das Robert-Koch-Institut und das Nationale Referenzzentrum zur Borreliose geforscht würde.

Wie geht es weiter?

Die Begründung des Petitionsausschusses hat aber auch klar gemacht, wie wichtig unsere Mitarbeit bei den Leitlinien ist. Unsere Beteiligung – sowie die Beteiligung der Deutschen Borreliosegesellschaft und des BFBD ist für den Gesetzgeber offenbar eine Garantie, dass dort brauchbare Leitlinien erstellt werden. Dies zeigt noch einmal dramatisch auf, dass es wichtig ist, dass wir jeden Dissens deutlich dokumentieren. Wir müssen darauf drängen, dass die Thematik der eingeschränkten Aussagekraft der Serologie in der Leitlinie erwähnt wird, ebenso sollte deutlich werden, dass wiederholte und längere Antibiosen zumindest als Option zur V


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