08/20/2020, 03:12
Liebe Unterstützer,
Die Gemeinde Feusisberg hat endlich auf unsere Petition geantwortet. Aus der Antwort geht hervor, dass die Kantonale Denkmalpflege ein Gutachten über die Schutzwürdigkeit des Feusisgartens erstellt. Die Denkmalpflege hatte zuvor eine gemeinsame Besichtigung des Feusisgartens mit Eigentümer (Korporation Wollerau), Gemeinde Feusisberg und Baurechtsinhaber (Wohnbaugesellschaft Feusisgärtli des Investors Philippe Glatz) durchgeführt hat und sich danach für ein Gutachten entschieden.
Das ist ein grosser Zwischenerfolg für die IG Pro Feusisgarten und entspricht unserer Forderung, die wir von Anfang an erhoben haben. Die grosse Unterstützung aus der Bevölkerung für die Erhaltung des Feusisgartens und die erfolgreiche Petition «Rettet den Feusisgarten!» haben ihre Wirkung nicht verfehlt. Wir bedanken uns bei der Kantonalen Denkmalpflege, dass sie nun die Initiative zu dem Gutachten ergriffen hat.
Die Gemeinde Feusisberg teilt in ihrer Antwort des weiteren mit, dass sich der Gemeinderat nach Vorliegen des Gutachtens mit dem Thema auseinandersetzen wird. Bisher sah der Gemeinderat keine Veranlassung dazu, etwas zur Unterschutzstellung des Feusisgartens zu unternehmen. Wenn das Gutachten die Schutzwürdigkeit des Feusisgartens bestätigt, dann erwarten sich die IG und die 730 Unterzeichner der Petition von der Gemeinde, dass sie beim Regierungsrat einen Antrag auf Aufnahme des Feusisgartens in das kantonale Schutzinventar stellt (nach § 16 des neuen Denkmalschutzgesetzes).
*Hinweis*: Im Höfner Volksblatt erschien kürzlich der Artikel "Der Feusisgarten und seine berühmten Gäste." von Clara Luisa Demar, hoefe24.ch, 29. Juli 2020. Online auf Liebe Unterstützer,
Die Gemeinde Feusisberg hat endlich auf unsere Petition geantwortet. Aus der Antwort geht hervor, dass die Kantonale Denkmalpflege ein Gutachten über die Schutzwürdigkeit des Feusisgartens erstellt. Die Denkmalpflege hatte zuvor eine gemeinsame Besichtigung des Feusisgartens mit Eigentümer (Korporation Wollerau), Gemeinde Feusisberg und Baurechtsinhaber (Wohnbaugesellschaft Feusisgärtli des Investors Philippe Glatz) durchgeführt hat und sich danach für ein Gutachten entschieden.
Das ist ein grosser Zwischenerfolg für die IG Pro Feusisgarten und entspricht unserer Forderung, die wir von Anfang an erhoben haben. Die grosse Unterstützung aus der Bevölkerung für die Erhaltung des Feusisgartens und die erfolgreiche Petition «Rettet den Feusisgarten!» haben ihre Wirkung nicht verfehlt. Wir bedanken uns bei der Kantonalen Denkmalpflege, dass sie nun die Initiative zu dem Gutachten ergriffen hat.
Die Gemeinde Feusisberg teilt in ihrer Antwort des weiteren mit, dass sich der Gemeinderat nach Vorliegen des Gutachtens mit dem Thema auseinandersetzen wird. Bisher sah der Gemeinderat keine Veranlassung dazu, etwas zur Unterschutzstellung des Feusisgartens zu unternehmen. Wenn das Gutachten die Schutzwürdigkeit des Feusisgartens bestätigt, dann erwarten sich die IG und die 730 Unterzeichner der Petition von der Gemeinde, dass sie beim Regierungsrat einen Antrag auf Aufnahme des Feusisgartens in das kantonale Schutzinventar stellt (nach § 16 des neuen Denkmalschutzgesetzes).
*Hinweis*: Im Höfner Volksblatt erschien kürzlich der Artikel "Der Feusisgarten und seine berühmten Gäste" von Clara Luisa Demar, hoefe24.ch, 29. Juli 2020. Online auf hoefe24.ch/articles/17987-der-feusisgarten-und-seine-beruehmten-gaeste .