NEIN zu den geplanten Windenergieanlagen im Zürcher Weinland

Petition richtet sich an:
Kantonsrat Zürich

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Neuigkeiten

06.11.2026, 15:37

Punkt 3: Quell- und Grundwasser gelöscht


Neue Begründung:

Die Petition im Detail

1. Zu wenig Wind: Die Schweiz ist kein klassisches Windland. Der Auslastungsgrad von Schweizer Windturbinen ist viel zu gering für einen rentablen Betrieb. Er beträgt gerade mal 15 bis 20 % der möglichen Leistung. Die Kosten für die Erstellung von Windparks sind dagegen hoch. Sie betragen pro WEA von der vorgesehenen Grösse rund 10 Millionen Franken. Der Windstrom wird also teuer und ist nur mit beträchtlichen Subventionen tragbar. Windstrom wirkt zudem wie ein Tropfen auf einen heissen Stein. Ein Beispiel: Die im Zürcher Weinland und nördlich von Winterthur geplanten 43 WEA würden rechnerisch nur 50 % des Stromverbrauchs (600 GWh/Jahr) des in Volketswil geplanten Rechenzentrums decken!

2. Kantonales Plangenehmigungsverfahren: Die Baudirektion plant, den Standortgemeinden von Windturbinen das geltende Recht auf Zustimmung zu verwehren. Ebenso ist im Verfahren die Möglichkeit vorgesehen, Grundeigentümer zu enteignen. Beide Schritte sind ein Angriff auf die direkte Demokratie. Siehe "Plangenehmigungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien":
www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/planen-bauen/raumplanung/richtplaene/kantonaler-richtplan/laufende-verfahren/teilrevision-energie/oea/vorentwurf_mit_erlaeuterndem_bericht.pdf

3. Umweltbelastung und Wertverlust: Für jede Windturbine wird eine Hektare Wald gerodet. Betonfundament, Kranstellplatz, Zufahrtswege und Schwertransporte verdichten den Waldboden und können Quell- und Grundwasserströme beeinflussen.Waldboden. Schallemissionen, Schattenwurf, Eiswurf und nächtliches Blinken belasten Menschen und Tiere. Im Kanton Zürich sind WEA vorgesehen, die nur 300 Meter von Wohnbauten entfernt stehen. Liegenschaften in der Nähe von Windparks verlieren an Wert.

4. Landschaftsschutz: Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz beschreibt das Zürcher Weinland als eine national herausragende Kulturlandschaft mit schmucken Riegeldörfern und einzigartiger Auenlandschaft von Thur und Rhein. Die vorgesehenen WEA hätten eine Höhe von mindestens 220 Metern. Das ist mehr als das Vierfache eines herkömmlichen Hochspannungsmastens. Dieser massive Eingriff wird das historisch gewachsene Landschaftsbild dauerhaft beeinträchtigen.

5. Naherholung massiv gestört: Für Tausende aus Winterthur, Schaffhausen und Zürich ist das Weinland ein wichtiges Freizeit- und Naherholungsgebiet mit hoher Lebensqualität. Ein dichtes Netz an Wander- und Velowegen, Grillplätzen am Rhein und an der Thur durchzieht die ganze Region. Ein selten gewordenes Gut findet man hier noch: Ruhe und nächtliche Dunkelheit. Durch Schallemissionen, Schattenwurf, die dominante Sichtbarkeit und nächtliches Blinken würde die Erholungsqualität stark vermindert werden.

6. Bedrohung für geschützte Arten: Die Anlagen sind tödliche Fallen für Vögel und Fledermäuse – besonders für Störche, Reiher, Greifvögel, Eulen und Zugvögel. Grosse Vögel können mit den Rotorblättern von Windkraftanlagen kollidieren und sterben. Fledermäuse sterben durch das Barotrauma: Der Unterdruck lässt ihre Lungen und Blutgefässe platzen.

7. Falsches Versprechen Bürgerwindpark: Im Zürcher Weinland werden einzelne Projekte als Bürgerprojekt verkauft. Tatsächlich profitieren vor allem grosse – zum Teil ausländische – Investoren und wenige Grundeigentümer. Die Kosten und Belastungen tragen Mensch, Tier und via Subventionen auch wir Steuerzahlende.

Unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift und teilen Sie diese – im Idealfall mit einer persönlichen Botschaft – in Ihrem Netzwerk, mit Freunden, Familie und in den sozialen Medien. Jede Unterschrift ist wichtig, auch die von Menschen ausserhalb des betroffenen Gebiets. Gemeinsam können wir ein Zeichen setzen!

Weitere Infos und Mitgliedschaft
gegenwind-wyland-winterthur.ch

Besten Dank für Ihre Unterstützung
Verein Gegenwind Wyland Winterthur, Berg (Dägerlen)
kontakt@gegenwind-wyland-winterthur.ch


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 198


06.11.2026, 14:53

Unter Punkt 2 wurde "Fragwürdiges" durch "Kantonales" ersetzt und der Link zur Quelle angegeben.
Unter Punkt 3 neu: können Quell- und Grundwasserströme beeinflussen


Neue Begründung:

Die Petition im Detail

1. Zu wenig Wind: Die Schweiz ist kein klassisches Windland. Der Auslastungsgrad von Schweizer Windturbinen ist viel zu gering für einen rentablen Betrieb. Er beträgt gerade mal 15 bis 20 % der möglichen Leistung. Die Kosten für die Erstellung von Windparks sind dagegen hoch. Sie betragen pro WEA von der vorgesehenen Grösse rund 10 Millionen Franken. Der Windstrom wird also teuer und ist nur mit beträchtlichen Subventionen tragbar. Windstrom wirkt zudem wie ein Tropfen auf einen heissen Stein. Ein Beispiel: Die im Zürcher Weinland und nördlich von Winterthur geplanten 43 WEA würden rechnerisch nur 50 % des Stromverbrauchs (600 GWh/Jahr) des in Volketswil geplanten Rechenzentrums decken!

2. Kantonales Plangenehmigungsverfahren: Die Baudirektion plant, den Standortgemeinden von Windturbinen das geltende Recht auf Zustimmung zu verwehren. Ebenso ist im Verfahren die Möglichkeit vorgesehen, Grundeigentümer zu enteignen. Beide Schritte sind ein Angriff auf die direkte Demokratie. Siehe "Plangenehmigungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien":
www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/planen-bauen/raumplanung/richtplaene/kantonaler-richtplan/laufende-verfahren/teilrevision-energie/oea/vorentwurf_mit_erlaeuterndem_bericht.pdf

3. Umweltbelastung und Wertverlust: Für jede Windturbine wird eine Hektare Wald gerodet. Betonfundament, Kranstellplatz, Zufahrtswege und Schwertransporte verdichten den Waldboden und können QuellenQuell- und GrundwasserGrundwasserströme beeinflussen. Schallemissionen, Schattenwurf, Eiswurf und nächtliches Blinken belasten Menschen und Tiere. Im Kanton Zürich sind WEA vorgesehen, die nur 300 Meter von Wohnbauten entfernt stehen. Liegenschaften in der Nähe von Windparks verlieren an Wert.

4. Landschaftsschutz: Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz beschreibt das Zürcher Weinland als eine national herausragende Kulturlandschaft mit schmucken Riegeldörfern und einzigartiger Auenlandschaft von Thur und Rhein. Die vorgesehenen WEA hätten eine Höhe von mindestens 220 Metern. Das ist mehr als das Vierfache eines herkömmlichen Hochspannungsmastens. Dieser massive Eingriff wird das historisch gewachsene Landschaftsbild dauerhaft beeinträchtigen.

5. Naherholung massiv gestört: Für Tausende aus Winterthur, Schaffhausen und Zürich ist das Weinland ein wichtiges Freizeit- und Naherholungsgebiet mit hoher Lebensqualität. Ein dichtes Netz an Wander- und Velowegen, Grillplätzen am Rhein und an der Thur durchzieht die ganze Region. Ein selten gewordenes Gut findet man hier noch: Ruhe und nächtliche Dunkelheit. Durch Schallemissionen, Schattenwurf, die dominante Sichtbarkeit und nächtliches Blinken würde die Erholungsqualität stark vermindert werden.

6. Bedrohung für geschützte Arten: Die Anlagen sind tödliche Fallen für Vögel und Fledermäuse – besonders für Störche, Reiher, Greifvögel, Eulen und Zugvögel. Grosse Vögel können mit den Rotorblättern von Windkraftanlagen kollidieren und sterben. Fledermäuse sterben durch das Barotrauma: Der Unterdruck lässt ihre Lungen und Blutgefässe platzen.

7. Falsches Versprechen Bürgerwindpark: Im Zürcher Weinland werden einzelne Projekte als Bürgerprojekt verkauft. Tatsächlich profitieren vor allem grosse – zum Teil ausländische – Investoren und wenige Grundeigentümer. Die Kosten und Belastungen tragen Mensch, Tier und via Subventionen auch wir Steuerzahlende.

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Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 198


06.11.2026, 14:43

Unter Punkt 2 wurde "Fragwürdiges" durch "Kantonales" ersetzt und der Link zur Quelle angegeben.


Neue Begründung:

Die Petition im Detail

1. Zu wenig Wind: Die Schweiz ist kein klassisches Windland. Der Auslastungsgrad von Schweizer Windturbinen ist viel zu gering für einen rentablen Betrieb. Er beträgt gerade mal 15 bis 20 % der möglichen Leistung. Die Kosten für die Erstellung von Windparks sind dagegen hoch. Sie betragen pro WEA von der vorgesehenen Grösse rund 10 Millionen Franken. Der Windstrom wird also teuer und ist nur mit beträchtlichen Subventionen tragbar. Windstrom wirkt zudem wie ein Tropfen auf einen heissen Stein. Ein Beispiel: Die im Zürcher Weinland und nördlich von Winterthur geplanten 43 WEA würden rechnerisch nur 50 % des Stromverbrauchs (600 GWh/Jahr) des in Volketswil geplanten Rechenzentrums decken!

2. FragwürdigesKantonales Plangenehmigungsverfahren: Die Baudirektion plant, den Standortgemeinden von Windturbinen das geltende Recht auf Zustimmung zu verwehren. Ebenso ist im Verfahren die Möglichkeit vorgesehen, Grundeigentümer zu enteignen. Beide Schritte sind ein Angriff auf die direkte Demokratie. Siehe "Plangenehmigungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien":
www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/planen-bauen/raumplanung/richtplaene/kantonaler-richtplan/laufende-verfahren/teilrevision-energie/oea/vorentwurf_mit_erlaeuterndem_bericht.pdf

3. Umweltbelastung und Wertverlust: Für jede Windturbine wird eine Hektare Wald gerodet. Betonfundament, Kranstellplatz, Zufahrtswege und Schwertransporte verdichten den Waldboden und können Quellen und Grundwasser beeinflussen. Schallemissionen, Schattenwurf, Eiswurf und nächtliches Blinken belasten Menschen und Tiere. Im Kanton Zürich sind WEA vorgesehen, die nur 300 Meter von Wohnbauten entfernt stehen. Liegenschaften in der Nähe von Windparks verlieren an Wert.

4. Landschaftsschutz: Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz beschreibt das Zürcher Weinland als eine national herausragende Kulturlandschaft mit schmucken Riegeldörfern und einzigartiger Auenlandschaft von Thur und Rhein. Die vorgesehenen WEA hätten eine Höhe von mindestens 220 Metern. Das ist mehr als das Vierfache eines herkömmlichen Hochspannungsmastens. Dieser massive Eingriff wird das historisch gewachsene Landschaftsbild dauerhaft beeinträchtigen.

5. Naherholung massiv gestört: Für Tausende aus Winterthur, Schaffhausen und Zürich ist das Weinland ein wichtiges Freizeit- und Naherholungsgebiet mit hoher Lebensqualität. Ein dichtes Netz an Wander- und Velowegen, Grillplätzen am Rhein und an der Thur durchzieht die ganze Region. Ein selten gewordenes Gut findet man hier noch: Ruhe und nächtliche Dunkelheit. Durch Schallemissionen, Schattenwurf, die dominante Sichtbarkeit und nächtliches Blinken würde die Erholungsqualität stark vermindert werden.

6. Bedrohung für geschützte Arten: Die Anlagen sind tödliche Fallen für Vögel und Fledermäuse – besonders für Störche, Reiher, Greifvögel, Eulen und Zugvögel. Grosse Vögel können mit den Rotorblättern von Windkraftanlagen kollidieren und sterben. Fledermäuse sterben durch das Barotrauma: Der Unterdruck lässt ihre Lungen und Blutgefässe platzen.

7. Falsches Versprechen Bürgerwindpark: Im Zürcher Weinland werden einzelne Projekte als Bürgerprojekt verkauft. Tatsächlich profitieren vor allem grosse – zum Teil ausländische – Investoren und wenige Grundeigentümer. Die Kosten und Belastungen tragen Mensch, Tier und via Subventionen auch wir Steuerzahlende.

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06.11.2026, 14:25

Das Wort "Lärm" wurde durch das Wort "Schallemissionen" ersetzt.


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1. Zu wenig Wind: Die Schweiz ist kein klassisches Windland. Der Auslastungsgrad von Schweizer Windturbinen ist viel zu gering für einen rentablen Betrieb. Er beträgt gerade mal 15 bis 20 % der möglichen Leistung. Die Kosten für die Erstellung von Windparks sind dagegen hoch. Sie betragen pro WEA von der vorgesehenen Grösse rund 10 Millionen Franken. Der Windstrom wird also teuer und ist nur mit beträchtlichen Subventionen tragbar. Windstrom wirkt zudem wie ein Tropfen auf einen heissen Stein. Ein Beispiel: Die im Zürcher Weinland und nördlich von Winterthur geplanten 43 WEA würden rechnerisch nur 50 % des Stromverbrauchs (600 GWh/Jahr) des in Volketswil geplanten Rechenzentrums decken!

2. Fragwürdiges Plangenehmigungsverfahren: Die Baudirektion plant, den Standortgemeinden von Windturbinen das geltende Recht auf Zustimmung zu verwehren. Ebenso ist im Verfahren die Möglichkeit vorgesehen, Grundeigentümer zu enteignen. Beide Schritte sind ein Angriff auf die direkte Demokratie.

3. Umweltbelastung und Wertverlust: Für jede Windturbine wird eine Hektare Wald gerodet. Betonfundament, Kranstellplatz, Zufahrtswege und Schwertransporte verdichten den Waldboden und können Quellen und Grundwasser beeinflussen. Schallemissionen, Schattenwurf, Eiswurf und nächtliches Blinken belasten Menschen und Tiere. Im Kanton Zürich sind WEA vorgesehen, die nur 300 Meter von Wohnbauten entfernt stehen. Liegenschaften in der Nähe von Windparks verlieren an Wert.

4. Landschaftsschutz: Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz beschreibt das Zürcher Weinland als eine national herausragende Kulturlandschaft mit schmucken Riegeldörfern und einzigartiger Auenlandschaft von Thur und Rhein. Die vorgesehenen WEA hätten eine Höhe von mindestens 220 Metern. Das ist mehr als das Vierfache eines herkömmlichen Hochspannungsmastens. Dieser massive Eingriff wird das historisch gewachsene Landschaftsbild dauerhaft beeinträchtigen.

5. Naherholung massiv gestört: Für Tausende aus Winterthur, Schaffhausen und Zürich ist das Weinland ein wichtiges Freizeit- und Naherholungsgebiet mit hoher Lebensqualität. Ein dichtes Netz an Wander- und Velowegen, Grillplätzen am Rhein und an der Thur durchzieht die ganze Region. Ein selten gewordenes Gut findet man hier noch: Ruhe und nächtliche Dunkelheit. Durch Schallemissionen, Schattenwurf, die dominante Sichtbarkeit und nächtliches Blinken würde die Erholungsqualität stark vermindert werden.

6. Bedrohung für geschützte Arten: Die Anlagen sind tödliche Fallen für Vögel und Fledermäuse – besonders für Störche, Reiher, Greifvögel, Eulen und Zugvögel. Grosse Vögel geratenkönnen inmit den SogRotorblättern dervon RotorenWindkraftanlagen oderkollidieren werdenund durch Luftwirbel zu Boden geschleudert.sterben. Fledermäuse sterben durch das Barotrauma: Der Unterdruck lässt ihre Lungen und Blutgefässe platzen.

7. Falsches Versprechen Bürgerwindpark: Im Zürcher Weinland werden einzelne Projekte als Bürgerprojekt verkauft. Tatsächlich profitieren vor allem grosse – zum Teil ausländische – Investoren und wenige Grundeigentümer. Die Kosten und Belastungen tragen Mensch, Tier und via Subventionen auch wir Steuerzahlende.

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06.11.2026, 14:20

Das Wort "Lärm" wurde durch das Wort "Schallemissionen" ersetzt.


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1. Zu wenig Wind: Die Schweiz ist kein klassisches Windland. Der Auslastungsgrad von Schweizer Windturbinen ist viel zu gering für einen rentablen Betrieb. Er beträgt gerade mal 15 bis 20 % der möglichen Leistung. Die Kosten für die Erstellung von Windparks sind dagegen hoch. Sie betragen pro WEA von der vorgesehenen Grösse rund 10 Millionen Franken. Der Windstrom wird also teuer und ist nur mit beträchtlichen Subventionen tragbar. Windstrom wirkt zudem wie ein Tropfen auf einen heissen Stein. Ein Beispiel: Die im Zürcher Weinland und nördlich von Winterthur geplanten 43 WEA würden rechnerisch nur 50 % des Stromverbrauchs (600 GWh/Jahr) des in Volketswil geplanten Rechenzentrums decken!

2. Fragwürdiges Plangenehmigungsverfahren: Die Baudirektion plant, den Standortgemeinden von Windturbinen das geltende Recht auf Zustimmung zu verwehren. Ebenso ist im Verfahren die Möglichkeit vorgesehen, Grundeigentümer zu enteignen. Beide Schritte sind ein Angriff auf die direkte Demokratie.

3. Umweltbelastung und Wertverlust: Für jede Windturbine wird eine Hektare Wald gerodet. Betonfundament, Kranstellplatz, Zufahrtswege und Schwertransporte verdichten den Waldboden und können Quellen und Grundwasser beeinflussen. Lärm,Schallemissionen, Schattenwurf, Eiswurf und nächtliches Blinken belasten Menschen und Tiere. Im Kanton Zürich sind WEA vorgesehen, die nur 300 Meter von Wohnbauten entfernt stehen. Liegenschaften in der Nähe von Windparks verlieren an Wert.

4. Landschaftsschutz: Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz beschreibt das Zürcher Weinland als eine national herausragende Kulturlandschaft mit schmucken Riegeldörfern und einzigartiger Auenlandschaft von Thur und Rhein. Die vorgesehenen WEA hätten eine Höhe von mindestens 220 Metern. Das ist mehr als das Vierfache eines herkömmlichen Hochspannungsmastens. Dieser massive Eingriff wird das historisch gewachsene Landschaftsbild dauerhaft beeinträchtigen.

5. Naherholung massiv gestört: Für Tausende aus Winterthur, Schaffhausen und Zürich ist das Weinland ein wichtiges Freizeit- und Naherholungsgebiet mit hoher Lebensqualität. Ein dichtes Netz an Wander- und Velowegen, Grillplätzen am Rhein und an der Thur durchzieht die ganze Region. Ein selten gewordenes Gut findet man hier noch: Ruhe und nächtliche Dunkelheit. Durch Lärm,Schallemissionen, Schattenwurf, die dominante Sichtbarkeit und nächtliches Blinken würde die Erholungsqualität stark vermindert werden.

6. Bedrohung für geschützte Arten: Die Anlagen sind tödliche Fallen für Vögel und Fledermäuse – besonders für Störche, Reiher, Greifvögel, Eulen und Zugvögel. Grosse Vögel geraten in den Sog der Rotoren oder werden durch Luftwirbel zu Boden geschleudert. Fledermäuse sterben durch das Barotrauma: Der Unterdruck lässt ihre Lungen und Blutgefässe platzen.

7. Falsches Versprechen Bürgerwindpark: Im Zürcher Weinland werden einzelne Projekte als Bürgerprojekt verkauft. Tatsächlich profitieren vor allem grosse – zum Teil ausländische – Investoren und wenige Grundeigentümer. Die Kosten und Belastungen tragen Mensch, Tier und via Subventionen auch wir Steuerzahlende.

Unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift und teilen Sie diese – im Idealfall mit einer persönlichen Botschaft – in Ihrem Netzwerk, mit Freunden, Familie und in den sozialen Medien. Jede Unterschrift ist wichtig, auch die von Menschen ausserhalb des betroffenen Gebiets. Gemeinsam können wir ein Zeichen setzen!

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Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 198


06.11.2026, 13:45

Diesem Text: "sich gegen die 11 im Zürcher Weinland und im ländlichen Gebiet um Winterthur geplanten Windparks mit möglichen 43 Windenergieanlagen zu wehren. Fast alle Windturbinen sollen im Wald zu stehen kommen." habe ich den entsprechenden Link hinzugefügt.


Neuer Petitionstext:

Die Petition richtet sich an Regierungsrat Martin Neukom, Regierungsrat Kanton Zürich, Kantonsrat Kanton Zürich, 8090 Zürich

Wir, die Unterzeichnenden, fordern Herrn Regierungsrat Martin Neukom, den gesamten Regierungsrat und den Kantonsrat Kanton Zürich auf, im Interesse der Bevölkerung und der Natur auf die Planung der 43 Windenergieanlagen (WEA) nördlich von Winterthur und im Zürcher Weinland zu verzichten.

Die Petition in Kürze

Unter dem Leitsatz «Nicht zerstören, was schützenswert ist» rufen wir die Bevölkerung des Zürcher Weinlands, aller umliegenden Gemeinden und der Nachbarkantone dazu auf, sich gegen die 11 im Zürcher Weinland und im ländlichen Gebiet um Winterthur geplanten Windparks mit möglichen 43 Windenergieanlagen zu wehren. Fast alle Windturbinen sollen im Wald zu stehen kommen.
Siehe Steckbriefe Potentialgebiete 2025: www.zh.ch/de/umwelt-tiere/energie/energieplanung/windenergie/planung-bewilligung.html

Wir wehren uns gegen den ökologischen wie wirtschaftlichen Irr- und Unsinn der Anlagen, die damit einhergehende Zerstörung unserer Natur, den Wertverlust unserer Liegenschaften und viele Nachteile mehr, die diese katastrophal ineffiziente Form der Energiegewinnung mit sich bringt. Unterstützen Sie unsere Petition für Natur, Lebensqualität und demokratische Mitbestimmung – jede Unterschrift zählt!

Weitere Infos und Mitgliedschaft
gegenwind-wyland-winterthur.ch


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 198


06.11.2026, 08:12

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit Quellen (Link/URL):

"[...] gegen die 11 im Zürcher Weinland und im ländlichen Gebiet um Winterthur geplanten Windparks mit möglichen 43 Windenergieanlagen zu wehren."

"Fast alle Windturbinen sollen im Wald zu stehen kommen."

"Der Auslastungsgrad von Schweizer Windturbinen ist viel zu gering für einen rentablen Betrieb. Er beträgt gerade mal 15 bis 20 % der möglichen Leistung"

"Sie betragen pro WEA von der vorgesehenen Grösse rund 10 Millionen Franken."

"Die im Zürcher Weinland und nördlich von Winterthur geplanten 43 WEA würden rechnerisch nur 50 % des Stromverbrauchs (600 GWh/Jahr) des in Volketswil geplanten Rechenzentrums decken!"

"Die Baudirektion plant, den Standortgemeinden von Windturbinen das geltende Recht auf Zustimmung zu verwehren. Ebenso ist im Verfahren die Möglichkeit vorgesehen, Grundeigentümer zu enteignen."

"[...] können Quellen und Grundwasser beeinflussen."

"Tatsächlich profitieren vor allem grosse – zum Teil ausländische – Investoren und wenige Grundeigentümer."

Windräder erzeugen Geräusche, aber die Lautstärke liegt im normalen Alltagsbereich. Hier von Lärm zu sprechen ist irreführend. Folge Sätze müssen deswegen umgeschrieben werden:

"Lärm, Schattenwurf, Eiswurf und nächtliches Blinken belasten Menschen und Tiere."

"Durch Lärm, Schattenwurf, die dominante Sichtbarkeit und nächtliches Blinken würde die Erholungsqualität stark vermindert werden."

Vögel können mit den Rotorblättern von Windrädern kollidieren und daran sterben. Eine Sogwirkung oder Luftwirbel sind wissenschaftlich nicht nachweisbar. Dieser Satz muss gestrichen oder umgeschrieben werden:

"Grosse Vögel geraten in den Sog der Rotoren oder werden durch Luftwirbel zu Boden geschleudert."


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