Bölge : Zürih

Für die Aufhebung des pauschalen Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich

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Haberler

13.05.2025 09:48

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer

Viele von euch haben uns in den letzten Wochen auf Unsicherheiten beim Ausfüllen des Fragebogens für Rottweiler-Halter:innen hingewiesen. Im Sinne der betroffenen Hundehalter:innen und aufgrund zahlreicher Anfragen haben wir den Auftrag aufgenommen, die Situation abzuklären – insbesondere in Bezug auf datenschutzrechtliche Aspekte.

Wir haben nun eine Rückmeldung sowie eine Einschätzung durch einen Mitarbeitenden der Datenschutzbeauftragten erhalten. Daraus ergibt sich folgende Empfehlung:

Teil A (Angaben zur Person): Die fakultativen Angaben sollten nur gemacht werden, wenn man sicher ist, dass sie sich positiv auf die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligungserteilung auswirken. Ansonsten empfehlen wir, diese Felder offen zu lassen.

Teil C, Frage 15 (Personen im Haushalt): Hier sollen nur Personen angegeben werden, die regelmässig engen Kontakt mit dem Hund haben oder als Bezugspersonen gelten – etwa Menschen, die mit dem Hund spazieren gehen. Nicht anzugeben sind Personen, die lediglich oft zu Besuch sind, aber keinen spezifischen Kontakt zum Hund pflegen.

Diese Empfehlungen dienen dem Schutz eurer Daten und einer sachlich korrekten Beurteilung eures Gesuchs.

Falls ihr noch Fragen habt, stehen wir euch gerne zur Verfügung.

Herzlichen Dank für eure Unterstützung und euer Engagement!

Freundliche Grüsse
Stefanie Ammann
Initiantin & Kampagnenleiterin
Rottweiler Zürich


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