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Lohnfortzahlung

Die Regelung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wie sie in Abs. 1 und Abs. 2 von Art. 324a OR vorge­nommen wird, ist eines modernen Sozialstaates unwürdig. So werden die ersten drei Monate eines Arbeits­verhältnisses ausdrücklich ausge­klammert, die Dauer der Lohnfort­zahlung ist von der «Diensttreue» ab­hängig, was in Zeiten hochflexibili­sierter Arbeitsmärkte unsinnig ist, der «Jahreskredit» gilt für mehrere Verhinderungsgründe gemeinsam und schliesslich wird die konkrete Ausgestaltung der Regelung ab dem zweiten Dienstjahr der Gerichtspra­xis überlassen (...)

Quelle: www.schadenanwaelte.ch/assets/schadenanwaelte/files/Publikationen/David%20Husmann%20(Die%20Fallstricke%20des%20Krankentaggeldes).pdf

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