Petition richtet sich an:
Niederösterreichischer Landtag
Wir ersuchen den Niederösterreichischen Landtag, das Niederösterreichische Raumordnungsgesetz, die Niederösterreichische Bauordnung, die Bautechnikverordnung und andere erforderliche Gesetze und Richtlinien dergestalt zu novellieren, dass eine Bebauung von HQ100-Abflussgebieten mit großvolumigen Wohnbauten auch bei Baulücken im geschlossenen Siedlungsgebiet in Zukunft nicht mehr möglich sein wird.
Begründung
Das Jahrhunderthochwasser von 2024 hat in vielen Teilen Niederösterreichs verheerenden Schaden angerichtet. Wie hoch dieser sein wird, lässt sich zu diesem Zeitpunkt kaum beziffern. Berücksichtigt man nur landesweite Jahrhunderthochwässer (2002 und 2024), so ist festzustellen, dass der Begriff „hundertjährliches Hochwasser“ als Zeitangabe jede Berechtigung verloren hat. Starkregenereignisse werden aufgrund des Klimawandels in den kommenden Jahren zunehmen, gleichzeitig reduziert der hohe Grad an Bodenversiegelung das Versickerungspotenzial von übertretenden Gewässern. Das Niederösterreichische Raumordnungsgesetz 2014 muss darauf ehestmöglich reagieren.
Denn anders als vielfach angenommen, ist das Bauen in Abflussbereichen von 100-jährlichen Hochwässern nicht grundsätzlich verboten. Tatsächlich darf laut NÖ Raumordnungsgesetz dort sogar Bauland gewidmet werden, wenn es sich um Baulücken im geschlossenen Siedlungsgebiet handelt (§ 15 (4) Z.2 NÖ ROG 2014).
Während bei Eigentümern von Einfamilienhäusern ein Risikobewusstsein bzw. die Schaffung von Schutzmaßnahmen vorausgesetzt werden kann, trifft dies auf Bewohner von großvolumigen Mehrparteienhäusern nicht zu. Besonders bei Mietern, die fachliche Laien sind, ist nicht vorauszusetzen, dass sie über die Risikolage des Wohnhauses informiert sind und selbst wenn sie Kenntnis von einer Lage im HQ100-Abflussbereich hätten, hätten sie keinen Einfluss auf Schutzmaßnahmen oder Adaptionen, die Schäden bei Überschwemmungen möglichst gering halten.