zprávy
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Geschätzte Unterstützerinnen und Unterstützer,
liebe Freunde!
Gerne gebe ich euch jetzt nach der Sommerpause wieder ein update zum Bauprojekt Tiefgarage/Wohnhäuser im Tieranger Murau:
Nachdem das Bauansuchen für die Wohnhäuser vom Bauwerber zurückgezogen und die Baubewilligung im Beschwerdeverfahren nicht erreicht werden konnte (auch das Bauansuchen für die Tiefgarage wurde sodann zurückgezogen), hat am 26.8.2025, die Verhandlung über die Beschwerde zum gewerberechtlichen Bewilligungsbescheid für die Tiefgarage beim Landesverwaltungsgericht in Graz stattgefunden.
Zu dieser Verhandlung war auch ein Sachverständiger bezüglich der zu erwarteten Lärmbelastung und ein Hydrogeologe geladen und es sollten hier die entsprechenden Gutachten erörtert werden.
Da sich der Sachverständige für die Lärmemissionen kurzfristig wenige Tage vor der Verhandlung entschuldigt hat, ist lediglich der Amtssachverständige für Hydrogeologie zu Wort gekommen.
Herr BM Voglreiter von der MUR ImmobilienprojektentwicklungsGmbH hatte sich bereits im Vorfeld der Verhandlung beim Gericht dahingehend geäußert, dass er sich schlecht behandelt fühle, das Verfahren seitens des Gerichtes verschleppt werden würde, ja er würde sogar schikanös behandelt. Bei Verhandlungsbeginn wies die Richterin diese Vorwürfe strikt zurück und bezeichnete diese Vorwürfe gegenüber dem Gericht als unangebracht.
In der Verhandlung selbst wurde seitens des Sachverständigen seine Sicht hinsichtlich der Grundwassersituation erläutert und vertritt er den Standpunkt, das aus Hydrogeologischer Sicht keine Vorbehalte gegen die gewerberechtliche Bewilligung bestehen. Seine Aufgabe ist es jedoch, nur die Situation aus Sicht der Errichtung der Tiefgarage zu beurteilen.
Weitere Gutachten wurden nicht besprochen, es wird daher zu einer weiteren Verhandlung in dieser Angelegenheit kommen.
WESENTLICH ist jedoch, dass Herr BM Mag. Voglreiter für die MUR Immobilien……….., in der Verhandlung am 26.8.2025 MEHRMALS erklärte, dass das Projekt TIEFGARAGE UND WOHNHÄUSER in unveränderter Form jedenfalls wieder eingereicht werden, unerheblich wie das laufende Verfahren entschieden wird.
Beim zukünftigen Verfahren wolle man jedoch anders vorgehen und das Projekt als Gesamtprojekt einreichen. Damit wird wohl gemeint sein, dass der Versuch unternommen wird, das Bauvorhaben Tiefgarage von der BH weg und hin zur Stadtgemeinde zu verschieben. Vermutlich erwartet man sich hier mehr Erfolg.
Wie das laufende Verfahren vom Gericht entschieden wird, ist offen. Von unserer Seite wurde für die nächste Beschwerdeverhandlung nochmals die Stellungnahme eines Sachverständigen – Bautechniker – beantragt.
So weit ich die Stimmungs- und Meinungslage in Murau abschätzen kann, hat die Bevölkerung von Murau das Gefühl, dass das Projekt bereits „zu Grabe getragen wurde“ und kein Thema mehr ist.
NEIN, das ist nicht so!!!! Noch läuft das Beschwerdeverfahren und es soll das gesamte Einreichverfahren nach Abschluss des laufenden Verfahrens zurück an den START!!!!
Wir werden uns daher rüsten und hoffen auf eure weitere Unterstützung. NATÜRLICH ÜBERLEGEN WIR BEREITS, WIE WIR ZUSÄTZLICHE UNTERSTÜTZUNG AKTIVIEREN KÖNNEN!!!
Unsere Bitte daher an euch:
1) Bitte sprecht in eurem Bekanntenkreis darüber, dass das Tierangerprojekt nach wie vor nicht abgeschlossen ist.
2) Bitte informiert darüber, dass das Projekt wieder eingereicht werden wird und immer noch die Gefahr besteht, dass
a) der historische Altstadtbereich zerstört und
b) eine völlig unnötige Tiefgarage die Grünzone im Tieranger vernichtet und
c) Zweitwohnsitz-Wohnungen im Stadtzentrum den Charakter der Altstadt massiv
beinträchtigen werden und dazu noch
d) die Stadtgemeinde Murau € 1.000.00,00 an einen privaten Inverstor, der im Eigentum einer Privatstiftung steht, bezahlen muss, damit dieser seine Eigentumswohnungen zu Bestpreisen an gutbetuchte Investoren verkaufen kann.
3) Bitte schreibt uns eure Ideen, wie wir in Zukunft noch besser informieren können, bzw. welche Aktionen aus eurer Sicht notwendig sind, um noch mehr Menschen auf dieses Megaprojekt – das aus unserer Sicht keinerlei Mehrwert für die Bevölkerung der Stadtgemeinde bringen wird – aufmerksam zu machen.
Die Stadtgemeinde Murau sollte den zugesicherten Geldregen von 1 Million Euro doch endlich für die Bewohner von Murau investieren und Projekte für die Gemeindebevölkerung umsetzen, anstatt an ein Zweitwohnsitzprojekt zu verschenken, an dem ausschließlich private Investoren verdienen!!!
AUSSAGE von Herrn Mag. Voglreiter – ohne Tiefgarage keine Wohnhäuser (Eigentumswohnungen für mindestens 50% Zweitwohnsitze) bzw. ohne Wohnhäuser keine Tiefgarage!!!
Sobald das Protokoll der letzten Verhandlung vorliegt bzw. die nächste Verhandlung ausgeschrieben, werden wir euch wieder informieren.
Bis dahin würden wir uns über zahlreiche Rückmeldungen freuen!!!
Michaela Rösler & Barbara Pekari
profilohn.roesler@aon.at
baraba.pekari@gmail.com -
Geschätzte Unterstützerinnen und Unterstützer,
liebe Freunde!
Gerne gebe ich euch jetzt nach der Sommerpause wieder ein Update zum Bauprojekt Tiefgarage/Wohnhäuser im Tieranger Murau:
Nachdem das Bauansuchen für die Wohnhäuser vom Bauwerber zurückgezogen und die Baubewilligung im Beschwerdeverfahren nicht erreicht werden konnte (auch das Bauansuchen für die Tiefgarage wurde sodann zurückgezogen), hat vergangene Woche, am 26.8.2025, die Verhandlung über die Beschwerde zum gewerberechtlichen Bewilligungsbescheid für die Tiefgarage beim Landesverwaltungsgericht in Graz stattgefunden.
Zu dieser Verhandlung war auch ein Sachverständiger bezüglich der zu erwarteten Lärmbelastung und ein Hydrogeologe geladen und es sollten hier die entsprechenden Gutachten erörtert werden.
Da sich der Sachverständige für die Lärmemissionen kurzfristig wenige Tage vor der Verhandlung entschuldigt hat, ist lediglich der Amtssachverständige für Hydrogeologie zu Wort gekommen.
Herr BM Voglreiter von der MUR ImmobilienprojektentwicklungsGmbH hatte sich bereits im Vorfeld der Verhandlung beim Gericht dahingehend geäußert, dass er sich schlecht behandelt fühle, das Verfahren seitens des Gerichtes verschleppt werden würde, ja er würde sogar schikanös behandelt. Bei Verhandlungsbeginn wies die Richterin diese Vorwürfe strikt zurück und bezeichnete diese Vorwürfe gegenüber dem Gericht als unangebracht.
In der Verhandlung selbst wurde seitens des Sachverständigen seine Sicht hinsichtlich der Grundwassersituation erläutert und vertritt er den Standpunkt, das aus Hydrogeologischer Sicht keine Vorbehalte gegen die gewerberechtliche Bewilligung bestehen. Seine Aufgabe ist es jedoch, nur die Situation aus Sicht der Errichtung der Tiefgarage zu beurteilen.
Weitere Gutachten wurden nicht besprochen, es wird daher zu einer weiteren Verhandlung in dieser Angelegenheit kommen.
WESENTLICH ist jedoch, dass Herr BM Mag. Voglreiter für die MUR Immobilien……….., in der Verhandlung am 26.8.2025 MEHRMALS erklärte, dass das Projekt TIEFGARAGE UND WOHNHÄUSER in unveränderter Form jedenfalls wieder eingereicht werden, unerheblich wie das laufende Verfahren entschieden wird.
Beim zukünftigen Verfahren wolle man jedoch anders vorgehen und das Projekt als Gesamtprojekt einreichen. Damit wird wohl gemeint sein, dass der Versuch unternommen wird, das Bauvorhaben Tiefgarage von der BH weg und hin zur Stadtgemeinde zu verschieben. Vermutlich erwartet man sich hier mehr Erfolg.
Wie das laufende Verfahren vom Gericht entschieden wird, ist offen. Von unserer Seite wurde für die nächste Verhandlung beim Landesverwaltungsgericht nochmals die Stellungnahme eines Sachverständigen – Bautechniker – beantragt.
So weit ich die Stimmungs- und Meinungslage in Murau abschätzen kann, hat die Bevölkerung von Murau das Gefühl, dass das Projekt bereits „zu Grabe getragen wurde“ und kein Thema mehr ist.
NEIN, das ist nicht so!!!! Noch läuft das Beschwerdeverfahren und es soll das gesamte Einreichverfahren nach Abschluss des laufenden Verfahrens zurück an den START!!!!
Wir werden uns daher rüsten und hoffen auf eure weitere Unterstützung. NATÜRLICH ÜBERLEGEN WIR BEREITS, WIE WIR ZUSÄTZLICHE UNTERSTÜTZUNG AKTIVIEREN KÖNNEN!!!
Unsere Bitte daher an euch:
1) Bitte sprecht in eurem Bekanntenkreis darüber, dass das Tierangerprojekt nach wie vor nicht abgeschlossen ist.
2) Bitte informiert darüber, dass das Projekt wieder eingereicht werden wird und immer noch die Gefahr besteht, dass
a) der historische Altstadtbereich zerstört und
b) eine völlig unnötige Tiefgarage die Grünzone im Tieranger vernichtet und
c) Zweitwohnsitz-Wohnungen im Stadtzentrum den Charakter der Altstadt massiv
beinträchtigen werden und dazu noch
d) die Stadtgemeinde Murau € 1.000.00,00 an einen privaten Inverstor, der im Eigentum einer Privatstiftung steht, bezahlen muss, damit dieser seine Eigentumswohnungen zu Bestpreisen an gutbetuchte Investoren verkaufen kann.
3) Bitte schreibt uns eure Ideen, wie wir in Zukunft noch besser informieren können, bzw. welche Aktionen aus eurer Sicht notwendig sind, um noch mehr Menschen auf dieses Megaprojekt – das aus unserer Sicht keinerlei Mehrwert für die Bevölkerung der Stadtgemeinde bringen wird – aufmerksam zu machen.
Die Stadtgemeinde Murau sollte den zugesicherten Goldregen von 1 Million Euro doch endlich für die Bewohner von Murau investieren und Projekte für die Gemeindebevölkerung umsetzen, anstatt in ein Zweitwohnsitzprojekt zu verschenken, an dem ausschließlich private Investoren verdienen!!!
AUSSAGE von Herrn Mag. Voglreiter – ohne Tiefgarage keine Wohnhäuser (Eigentumswohnungen für mindestens 50% Zweitwohnsitze) bzw. ohne Wohnhäuser keine Tiefgarage!!!
Sobald das Protokoll der letzten Verhandlung vorliegt bzw. die nächste Verhandlung ausgeschrieben ist, werden wir euch wieder informieren.
Bis dahin würden wir uns über zahlreiche Rückmeldungen freuen!!!
Michaela Rösler & Barbara Pekari
profilohn.roesler@aon.at
baraba.pekari@gmail.com -
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
nachdem nun die Frist für Einbringung einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof bzw. einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch den Bauwerber verstrichen ist und vom Bauwerber keines der angeführten Rechtsmittel eingebracht wurde, ist das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 31.10.2024 rechtskräftigt und damit der Baubescheid der BH Murau für die Errichtung der Tiefgarage endgültig aufgehoben.
Eigentlich war für 23.1.2025 eine weitere Verhandlung beim Landesverwaltungsgericht (LvwG) betreffend den gewerberechtlichen Bescheid für die Tiefgarage der BH Murau terminisiert. Dieser Verhandlungstermin wurde jedoch vom LvwG wieder abberaumt, da vom Gericht ein neues Lärmgutachten und ein neues medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Das Lärmgutachten liegt in der Zwischenzeit vor. Diesem sind jedoch keine eindeutigen Aussagen zu entnehmen.
Wann nun ein neuer Verhandlungstermin angesetzt wird, ist offen.
Im Zusammenhang mit dem Erkenntnis „Baurechtlichen Bewilligung“ möchte ich jedoch noch ein paar Punkte festhalten:
Herr Bürgermeister Kalcher hat immer betont, dass die Schaffung von Wohnungen im Stadtgebiet Murau oberste Priorität hat. Er hat dies vor allem damit begründet, dass
a) Wohnraumbedarf für Familien gegeben ist und
b) für die Stadt Murau Zuzug notwendig ist, da die Budgetmittel, die der Stadt Murau in Form von Ertragsanteilen zugewiesen werden, von der Anzahl der Einwohner – Hauptwohnsitze! – abhängig ist.
Unbestritten ist, dass Murau finanziell zu kämpfen hat, dies wurde auch in der Gemeindeversammlung in November 2024 von Herrn Bürgermeister Kalcher ausgeführt.
Damit hat er auch stets seine uneingeschränkte Unterstützung – abgesehen von den Parkplätzen – begründet. Meine Aussagen, dass es sich beim Wohnprojekt vermutlich um „Spekulationsobjekte“ bzw. „Zweitwohnsitzwohnungen“ handelt, hat Herr Bürgermeister Kalcher immer zurückgewiesen und als „Spekulation“ oder „Mutmaßung“ meinerseits zurückgewiesen.
Im Erkenntnis des LvwG wird jedoch auf die Baubeschreibung des Bauwerbers Bezug genommen und auch auszugsweise angeführt. Diese Baubeschreibung war uns allen bisher nicht bekannt.
Auf Seite 11 des Erkenntnisses des LvwG steht - Zitat:
„……….Anzumerken ist, dass zumindest 50% der Wohnungen als Zweitwohnsitze genutzt werden und daher………“
Geschätzte Unterstützerinnen und Unterstützer, ja, ich möchte sagen, liebe Freundinnen und Freunde, hier kommt nun endlich die Wahrheit ans Licht! Die geplanten Wohnungen sind nicht für Murauerinnen und Murauer gedacht, nicht leistbare Wohnungen für Menschen, die hier leben! Nein es sind Wohnungen – für „Einheimische“ vermutlich ohnehin nicht leistbare Wohnungen – geplant, die als Zweitwohnsitze oder als Spekulationsobjekte errichtet werden!
Eine Privatstiftung errichtet über eine Tochtergesellschaft teure Wohnungen für Zweitwohnsitze, die nur zeitweise bewohnt werden oder vielleicht sogar über Plattformen gewinnbringend vermietet werden!
Und für Einwohner, die in der Stadt Murau nur ihren Zweitwohnsitz haben, bekommt die Stadtgemeinde auch keine Ertragsanteile, also kein zusätzliches Geld!!
Ich behaupte, Herr Bürgermeister Kalcher hat bisher nicht mit offenen Karten gespielt, denn er hat immer gewusst, dass hier praktisch von einer Privatstiftung Zweitwohnsitze gebaut und mit Gewinn verkauft werden sollen!
Und was ist der Zweck der Privatstiftung laut Firmenbuch?
Stiftungszweck ist die Erhaltung, Vermehrung, Sicherung und Verwaltung des gewidmeten Vermögens sowie die Versorgung der Begünstigten. (Zitat aus dem Firmenbuch)
„Benko“ lässt grüßen – auch in Murau.
Anmerkung: es handelt sich um natürlich NICHT um Benko, sondern um die BTWOG Privatstiftung.
Murau ist ein wunderschöner Platz – Schatz – und damit kann sehr gut Geld verdient werden; doch wo liegt der Mehrwert für die Bevölkerung von Murau?
Sobald es wieder Neuigkeiten gibt, werde ich euch wieder informieren.
Bitte sprecht darüber und wir bitten euch um eure weitere Unterstützung!
Herzlichst,
Michaela Rösler und Barbara Pekari