Wirtschaft

Sicher und sozial statt Strafe und Schikane!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung
112 Unterstützende 110 in Österreich

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

112 Unterstützende 110 in Österreich

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Wir fordern Informationen zu Kinderbetreuungsbeiträgen statt Servicewüste und Strafen.

Die Bundesregierung wird daher ersucht:

  • Im Sinne des OGH Urteils von der Praxis abzusehen, Fristversäumnis geltend zu machen, wenn keine gesonderte Aufforderung von Seiten der SV-Träger an Betroffene gegangen ist, eine allenfalls erforderliche Abgrenzung vorzunehmen.

  • Unterstützungsangebote für Betroffene zu schaffen, die aufgrund einer nicht rechtzeitig erfolgten Abgrenzung mit Rückforderungen konfrontiert sind, und gerichtlich dagegen vorgehen,

  • Die Möglichkeit zu schaffen, erforderliche Unterlagen auch nach der Frist nachzureichen, um der Intention der Gesetzesnovelle folgend die Zahl der Gerichtsverfahren vor den Arbeits- und Sozialgerichten zu reduzieren

Begründung

Etwa zehn Prozent der österreichischen Erwerbstätigen sind selbstständig. Sie sind Unternehmer_innen, die Arbeitsplätze schaffen und tagtäglich zum wirtschaftlichen und Erfolg und Wohlstand Österreichs beitragen. Haben Unternehmer_innen zwischen 2012 und 2017 Kinder bekommen und Kinderbetreuungsgeld bezogen, dann laufen Sie derzeit in Gefahr, einen großen Teil der erhaltenen Leistungen zurückzahlen zu müssen.

Denn aufgrund einer gesetzlichen Neuerung im Jahr 2011 wird der Zuverdienst für diese Betroffenengruppe besonderes streng kontrolliert. Wird nicht das ganze Jahr Kinderbetreuungsgeld bezogen, so besteht für die Eltern laut Gesetz die Möglichkeit, mittels einer Zwischenbilanz bzw. Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dem Krankenversicherungsträger die während des Anspruchszeitraumes angefallenen Einkünfte nachzuweisen (das ist die sogenannte Abgrenzung). Verdient man allerdings mehr als es die vorgegebene Zuverdienstgrenze erlaubt oder grenzt seine Einkünfte nicht innerhalb einer Frist von zwei Jahren nachträglich ab, werden die gesamten Einkünfte eines Jahres zur Berechnung des Zuverdienstes herangezogen – unabhängig davon, wie viele Monate man tatsächlich Kinderbetreuungsgeld erhalten hat – und ohne gesonderte Information darüber.

Die häufige Folge davon ist, dass junge Unternehmer_innen Jahre später von der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) aufgefordert werden, teils hohe Beträge zurückzuzahlen, unabhängig davon, wie hoch der tatsächliche Zuverdienst während des Kinderbetreuungsgeld-Bezuges war. Oft betragen die geforderten Rückzahlungen mehrere Tausend Euro, die vor allem junge, selbstständige Mütter in existentielle Nöte bringen können. Eine mögliche Zahlung in Raten kann wohl nicht als ernstzunehmende Unterstützung von Seiten der Familiensektion für Betroffene gesehen werden. Häufig sind gerade Selbstständige ohnehin schon mit großen Herausforderungen und bürokratischen Hürden konfrontiert. Die am häufigsten betroffene Gruppe sind dabei junge Frauen oder Familien, die neben ihrer unternehmerischen Tätigkeit Familien gegründet haben, wonach diese Vorgehensweise auch aus einer frauen- und familienpolitischen Perspektive problematisch ist.

Diese Praxis ignoriert ein Urteil des Obersten Gerichtshofes vollkommen, der entschieden hat, dass es notwendig ist, Betroffene während der zweijährigen Frist zur Mitwirkung aufzufordern, um erhaltene Leistungen rückfordern zu können (10 ObS 146/17v). Demnach reicht es nicht aus, ein Informationsblatt gleichzeitig mit der Leistungszuerkennung auszuhändigen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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