Regija: Gradišće
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Petition für den Verbleib d. Familien Mohammadi in Österreich

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Innenminister Mag.Sobotka
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  1. Pokrenut 2016
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ali & Amena Mohammadi und ihre Kinder Abbas, Mostafa und Qauser, sowie Ghulam Reza & Majan Mohammadi und ihre Kinder Madhi, Amir und Parisa (alle afghanische Staatsbürger) leben seit Ende Mai im Pfarrheim in Großhöflein und haben sich bereits gut eingelebt. Da sie über Kroatien eingereist sind, sollen sie im Zuge der Dublin Verordnung nun wieder dorthin abgeschoben werden. Nach dem jüngsten Spruch des VwGH sind Abschiebungen nach Kroatien unzulässig, und zwar so lange, bis der EUGH darüber entschieden hat, ob es sich bei der großen Fluchtbewegung 2015/2016, als die Grenzen offen waren und die Schutzsuchenden mit staatlich organisierten Transporten "durchgewunken" wurden, um "illegale Einreise" handelt. Dennoch hält das Innenministerium vorläufig an den Rückführungen fest, die zu einem großen Prozentsatz Familien betreffen. Unsere Familien haben jetzt nur mehr die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision um ihr Recht geltend zu machen und zum Asylverfahren in Österreich zugelassen zu werden. Bitte unterstützt diese durch eure Unterschrift! Die angegebenen Daten werden ausschließlich für den vorgegebenen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Obrazloženje

Seit sie bei uns sind, haben wir sie stets als sehr hilfsbereite, höfliche und freundliche Menschen erlebt. Sie lernen eifrig Deutsch und sind sehr bemüht sich hier gut zu integrieren. Die Kinder gehen in den Kindergarten bzw. in die VS. Es handelt sich um sehr liberale, offene und wissbegierige Menschen, die die Motivation und auch das Potential haben sich hier ein neues Leben aufzubauen. Beste Voraussetzungen, dass Integration gelingen kann.

Die Situation in Kroatien: Beide Flüchtlingsunterkünfte sind völlig überfüllt, sodass alleinstehende Männer, Familien mit Kindern und Traumatisierte schon lange nicht mehr in adäquaten Bereichen untergebracht werden können. Asylwerber sind nicht krankenversichert. Trotz der langen Dauer der Asylverfahren haben sie keinen Zugang zum regulären Gesundheitssystem. Ihnen steht eine Notversorgung, vergleichbar mit Erster Hilfe, zu. Neben 3 dürftigen Mahlzeiten erhalten Sie pro Monat 13€ für Hygieneartikel, Windel, Telefon, Kleidung, etc. Wie Statistiken des UNHCR belegen ist die Anerkennungsquote bei afghanischen Staatsbürgern sehr gering.

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