პეტიცია მიმართულია:
Österreichische Bischofskonferenz
Anlässlich der durchgeführten Party am 23.05.2025 in der St Andrä Kirche in Salzburg, fordern wir von der Österreichische Bischofskonferenz das Verbot von profaner Veranstaltungen jeglicher Form in allen katholischen Kirchen in Österreich.
Kirchen sind keine Orte für säkulare Unterhaltungsveranstaltungen. Ihre Heiligkeit ist zu achten und zu schützen – im Interesse des Glaubens, der Liturgie und des kirchlichen Selbstverständnisses.
Wir fordern daher:
- Ein ausdrückliches Verbot jeglicher profaner Veranstaltungen in katholischen Kirchenräumen, sofern diese nicht unmittelbar seelsorglichen, gemeinnützigen oder kulturellen Zwecken im Einklang mit dem Kirchenrecht dienen.
- Die konsequente Anwendung und Durchsetzung der Bestimmungen des Codex Iuris Canonici durch die Diözesen.
- Die Rücknahme bereits erteilter Genehmigungen für Veranstaltungen mit nicht sakralem Charakter.
- Eine klare, transparente kirchliche Kommunikationspolitik zur Wahrung des sakralen Charakters geweihter Orte.
მიზეზი
Wir, die Unterzeichnenden, fordern angesichts eines aktuellen Vorfalls, bei dem in einer katholischen Kirche eine Party veranstaltet wurde, die verbindliche Untersagung profaner Veranstaltungen in geweihten Kirchenräumen.
Geweihte Kirchengebäude sind gemäß can. 1214 des Codex Iuris Canonici (CIC) „Gott zum Gottesdienst gewidmete heilige Orte“, deren Nutzung ausschließlich liturgischen, seelsorglichen oder dem Gemeinwohl dienenden Zwecken vorbehalten ist. Nach can. 1210 CIC darf in einem heiligen Ort nur das geschehen, „was dem Ort gemäß ist und dem Heiligen Ort nicht widerspricht“.
Diese kirchenrechtlichen Vorgaben gelten uneingeschränkt für die katholische Kirche in Österreich und finden ihre staatliche Absicherung im Rahmen des geltenden Verfassungs- und Konkordatsrechts:
Gemäß Art. 15 des Staatsgrundgesetzes 1867 (StGG) ist die Religionsausübung in Österreich geschützt, einschließlich der internen Ordnung kirchlicher Angelegenheiten. Die römisch-katholische Kirche besitzt nach dem Konkordat zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl (StGBl. Nr. 2/1934) das Recht auf autonome Verwaltung ihrer Angelegenheiten – insbesondere der sakralen Gebäude. Die Erhaltung des heiligen Charakters dieser Orte fällt damit ausdrücklich in die Verantwortung der kirchlichen Autoritäten.