Petition richtet sich an:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Wir fordern den zuständigen Bundesminister der Republik Österreich auf, dem Gesetzesvorschlag zur Verordnung über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnenen Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel, sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625 trotz der vorgenommenen Abänderungen durch das EU-Parlament, im Rat der Europäischen Union abzulehnen und die folgenden Forderungen zu unterstützen:
- Aufrechterhaltung des Anbauverbots ohne behördliche Genehmigung für gentechnisch veränderte Pflanzen in Österreich
- Kennzeichnungspflicht für alle Lebens- und Futtermittel, die gentechnisch verändert wurden oder gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten
- Detaillierte Risikoprüfung bevor eine behördliche Genehmigung ausgestellt werden kann
- Echtes Patentverbot auf gentechnisch veränderte Organismen, einschließlich solcher, die mittels neuer genomischer Techniken gezüchtet wurden
Begründung
Zustimmung des EU-Parlaments zur Deregulierung
Am 07.02.2024 stimmte das EU-Parlament dem Vorschlag der EU Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625 nach Abänderungen zu.
Gentechnik durch die Hintertüre
Sollte diese Verordnung in Kraft treten würde das Gentechnik durch die Hintertür ermöglichen. Viele Pflanzen, die unter Einsatz neuer genomischer Techniken (NGT) gezüchtet wurden, müssten vor eine Freisetzung in die Umwelt nicht mehr auf Risiken geprüft werden und auch nicht mehr gekennzeichnet werden. Die Auswirkungen auf Ökosysteme und biologische Vielfalt könnten, neben den Risiken für Verbraucher, verheerend sein.
Patentierbarkeit als Gefahr für Züchter:innen
Auch die in den Verordnungstext aufgenommene Änderung zum Patentverbot ist eine Mogelpackung. Patente werden nach dem Europäischen Patentübereinkommen erteilt. Dieses ist jedoch kein EU Vertrag. Die Europäische Union und damit das EU Parlament hat auf dieses Übereinkommen keinen direkten Einfluss. Das Europäische Patentamt hat zudem bereits bestätigt, dass es sich bei Züchtungen mittels neuer genomischer Techniken (NGT) um gentechnisch veränderte Organismen (GVO) handelt. Diese sind somit patentierbar.
Die Problematik dabei ist, dass Züchtungen mittels NGT oft schwer von herkömmlichen Züchtungen unterschieden werden können. Eine zufällige Ähnlichkeit einer herkömmlichen Züchtung mit einer patentierten NGT Züchtung könnte zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten für kleine und mittelständische Betriebe, die selbst auf traditionelle Weise züchten, führen. Diese haben meist nicht die finanziellen Ressourcen um in so einer Auseinandersetzung gegen Multinationale Biotech-Konzerne bestehen zu können.