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Änderungen an der Petition
am 18.09.2015
Petition richtet sich an: Nationalrat
Petition für eine Änderung des Gesetzesentwurfs zum sogenannten "Durchgriffsrecht" des Bundes zur Unterbringung von Flüchtlingen: Zur Vermeidung großer Auffanglager in kleinen Gemeinden, die de-facto jegliche Integrationsbemühungen von Flüchtlingen zunichte machen und nur weitere Ressentiments der Bevölkerung schüren, soll im Gesetzesentwurf eine verbindliche Quote für die Unterbringung von Flüchtlingen auf Gemeindeebene vorgesehen werden - und nicht nur auf Bezirksebene, wie im aktuellen Entwurf.
Deshalb hier der Vorschlag eines Abänderungsantrages für den Gesetzesentwurf in der aktuellen Fassung: Artikel 3 Abs. 2 Z.1 sollte lauten: „in der betroffenen Gemeinde weniger hilfs- und schutzbedürftige Fremde untergebracht sind, als auf Grund des Gemeinderichtswerts unterzubringen wären.“ Artikel 3 Abs. 4 könnte somit entfallen.
Es ist eine menschliche Pflicht, vom Krieg vertriebene Personen bei der Schaffung einer neuen Lebensgrundlage zu unterstützen.
Der Vorschlag eines verfassungsgesetzlichen "Durchgriffsrechtes", wie er als Initiativantrag soeben im österreichischen Nationalrat behandelt wird, führt jedoch auf Ebene der österreichischen Gemeinden zu falschen Anreizen bei der Schaffung neuer Unterbringungsmöglichkeiten für Asylwerber. Indem lediglich auf Ebene des politischen Bezirks eine verbindliche Quote für die Aufnahme von Asylwerbern in Höhe von 1,5% der Bevölkerung festgesetzt wird, kann und wird das gesetzliche "Durchgriffsrecht" des Bundes gerade auch in jenen Gemeinden schlagend werden, die bereits in Vergangenheit mit Vorbildwirkung vorangegangen sind und schon heute die vorgesehene Quote von 1,5% erfüllen.
Das bedeutet konkret, dass auf Basis des vorliegenden Gesetzesvorschlages und mangels rechtsverbindlicher Quoten auf Gemeindeebene in Zukunft auch weiterhin einige Gemeinden gar keine Asylwerber beheimaten werden, während andere Gemeinden bei der Beherbergung von Asylwerbern übermässig in Anspruch genommen werden. Das führt aus unserer Sicht zu zweierlei Problemen:
1) Erfolgreiche Integration von kriegsvertriebenen Personen geschieht in erster Linie auf Ebene der Gemeinden. Aufgrund des Gesetzesvorschlages eines "Durchgriffsrechts" in seiner aktuellen Fassung kann und wird es in einigen Gemeinden zu einer übermässig hohen Konzentration von Asylwerbern kommen, die de facto jegliche Integrationsbemühungen unmöglich bzw. zunichte macht.
2) Mangelnde Integration und hohe Konzentration von Asylwerbern an bestimmten Orten fördern die ablehnende Haltung gegenüber diesen Personengruppen und den Zulauf zu rechtspopulistischen Kräften.
Konkret möchten wir auf die Situation in der Stadtgemeinde Steyregg verweisen, die bereits heute 55 Asylwerber beherbergt (was einer Quote von ca.1% entspricht) und mit zahlreichen privaten und öffentlichen Initiativen vorbildhaft die Integration dieser Menschen in die österreichische Gesellschaft unterstützt. Davon ungeachtet hat der Bund laut letzten Informationen soeben einen Hotelkomplex im Stadtgebiet für die Unterbringung von rund 140 weiteren Asylwerbern angemietet, womit die Flüchtlingsquote sprunghaft auf fast 4% der Gemeindebevölkerung anspringen würde.
Wir ersuchen Sie deshalb dringend, im Vorschlag eines "Durchgriffsrechtes" besonders auch auf Gemeindeebene rechtsverbindliche Quoten vorzusehen, um hierdurch eine faire Lastenteilung auf Ebene aller österreichischen Gemeinden sicherzustellen.
Petition gestartet:
18.09.2015
Sammlung endet:
17.11.2015
Region:
Österreich
Kategorie:
Soziales