Petition addressed to:
Verfassungsgerichtshof, Innenministerium
Ich habe bei der Stichwahl am 22. Mai 2016 meine demokratische Stimme bereits abgegeben und bin nicht einverstanden mit einer Wiederholung dieser Wahl.
Hiermit erhebe ich Einspruch über das Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes vom 1. 7. 2016.
"Bundes-Verfassungsgesetz Artikel 141.B-VG" ( "Der Verfassungsgerichtshof hat einer Anfechtung stattzugeben, wenn die behauptete Rechtswidrigkeit des Verfahrens erwiesen wurde und auf das Verfahrensergebnis von Einfluss war. "
Reason
Da das "Recht vom Volke" ausgeht, also VON DEN MENSCHEN in unserem Land, kann keine Institution, auch nicht der Verfassungsgerichtshof, ein "endgültiges" Urteil fällen, welches nicht von uns demokratischen Staatsbürgern beeinsprucht werden darf, wenn das Urteil ungerechtfertigt, wie finanziell untragbar für unser Land ist. Da wir als Menschen mit Verstand und Sprachvermögen ausgestattet sind, verstehen wir in der Wahlwiederholung keine logische Konsequenz von Fehlern und Schlampereien seitens einiger Wahlbeisitzer und erheben Einspruch, weil keine konkreten Wahlmanipulationen nachgewiesen werden konnten. Es kann kein Urteil gefällt werden, weil theoretisch " die Möglichkeit" zu einer Gesetzesübertretung gegeben ist.
Nicht wir, das Volk, sollten die Konsequenzen tragen, sondern die Verantwortlichen, die bei den Wahlordnungen und in den Wahlbehörden versagt haben, möglicherweise schon Jahrzehnte lang.
Wir sehen in der Wahlwiederholung eine Verurteilung, die sich gegen das demokratische Rechtssystem richtet. Es stärkt weder das Vertrauen in die Demokratie, noch den Glauben an ein gerechtes System.