Regione: Austrija
Pilietinės teisės

Einspruch gegen das VfGH-Urteil zur Bundespräsidenten-Neuwahl am 2. Oktober

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Verfassungsgerichtshof, Innenministerium
3 098 Palaikantis 3 059 in Austrija

Pareiškėjas prašymo nepateikė/įteikė.

3 098 Palaikantis 3 059 in Austrija

Pareiškėjas prašymo nepateikė/įteikė.

  1. Pradėta 2016
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Ich habe bei der Stichwahl am 22. Mai 2016 meine demokratische Stimme bereits abgegeben und bin nicht einverstanden mit einer Wiederholung dieser Wahl.

Hiermit erhebe ich Einspruch über das Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes vom 1. 7. 2016.

"Bundes-Verfassungsgesetz Artikel 141.B-VG" ( "Der Verfassungsgerichtshof hat einer Anfechtung stattzugeben, wenn die behauptete Rechtswidrigkeit des Verfahrens erwiesen wurde und auf das Verfahrensergebnis von Einfluss war. "

Priežastis

Da das "Recht vom Volke" ausgeht, also VON DEN MENSCHEN in unserem Land, kann keine Institution, auch nicht der Verfassungsgerichtshof, ein "endgültiges" Urteil fällen, welches nicht von uns demokratischen Staatsbürgern beeinsprucht werden darf, wenn das Urteil ungerechtfertigt, wie finanziell untragbar für unser Land ist. Da wir als Menschen mit Verstand und Sprachvermögen ausgestattet sind, verstehen wir in der Wahlwiederholung keine logische Konsequenz von Fehlern und Schlampereien seitens einiger Wahlbeisitzer und erheben Einspruch, weil keine konkreten Wahlmanipulationen nachgewiesen werden konnten. Es kann kein Urteil gefällt werden, weil theoretisch " die Möglichkeit" zu einer Gesetzesübertretung gegeben ist.

Nicht wir, das Volk, sollten die Konsequenzen tragen, sondern die Verantwortlichen, die bei den Wahlordnungen und in den Wahlbehörden versagt haben, möglicherweise schon Jahrzehnte lang.

Wir sehen in der Wahlwiederholung eine Verurteilung, die sich gegen das demokratische Rechtssystem richtet. Es stärkt weder das Vertrauen in die Demokratie, noch den Glauben an ein gerechtes System.

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diskusijos

der VfGH versteift sich in seinem Urteilsspruch auf das positive Recht - eben wegen seiner Berufung auf Formalfehler. Dabei gerät das Prinzip der Verhältnismäßigkeit abhanden. Demokratie beruft sich aber nicht bloß auf das positive Recht, sondern auf den Souverän. Ohne Anhaltspunkt auf Wahlmanipulation sollte das letzte Wort der Wähler haben und nicht irgendein Richter. Ansonsten ließe sich - frei nach einem totalitärem System - jede Wahl demokratische Wahl annullieren. Der VfGH macht sich mit seinem Urteil zum Spielball der politischen Kräfte und vergisst dabei das große Ganze zu beachten!

Meines Erachtens macht die Auslegung des VfGH jedenfalls Sinn. Die Manipulation einer Person, die alleine mit Wahlkarten hantiert wird praktisch nie nachweisbar sein. Somit ist die Aufhebung wegen Verletzung dieser Regeln im konkreten Fall (auch wenn es keine Manipulationen gab), sinnvoll und richtig.

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