Petition addressed to:
Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur
Untersagung der Gewerbeausübung
Reason
Schächten ist das rituelle Schlachten von koscheren Tieren also ein betäubungsloses Schlachten nach den rituellen Regeln einer Glaubensgemeinschaft. Dabei werden die Tiere bei vollem Bewusstsein ohne die vorher übliche Betäubung mittels eines Kehlschnittes und der daran anschließenden Entblutung getötet.
In Österreich wurde die Schächtung 1998 allerdings vom Verfassungsgerichtshof unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit als Grundrecht garantiert und sticht somit das einfache Bundesgesetz (Tierschutzgesetz) aus. Damit Fleisch als „halal“ gilt, muss nach den jeweiligen religiösen Richtlinien geschlachtet werden.
Zwingend vorgeschrieben ist beiden Glaubensgemeinschaften das „Post Cut Stunning“ – also das Betäuben des Tiers unmittelbar nach dem Durchtrennen der Halsschlagader. Die Tötung darf offiziell nur unter tierärztlicher Aufsicht in zertifizierten Schlachtbetrieben erfolgen. Davon gibt es bundesweit keine zehn. Und in Wien überhaupt keinen.