Reģions: Austrija
Civiltiesības

Rücknahme der Maskenpflicht für Kinder

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Bundesregierung
3 529 Atbalstošs 3 250 iekš Austrija

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts 02.12.2020
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

13.06.2021 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


19.05.2020 13:50

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


18.05.2020 17:30

Aussagen, die wissenschaftlich nicht belegt werden können, wurden entfernt.


Neue Begründung: Das Tragen von Masken bei Kindern ist schädlich. Die CO2 Rückatmung ist bedenklich und kann Lungenschäden verursachen.
Es gibt bisher keinen Nachweis, dass Kinder ansteckend sind.
Laut Clusteranalyse der AGES konnte in der Zeit vor der Schulschließung kein einziger Cluster Schulen zugeordnet werden. Überhaupt seien signifikant wenige Kinder betroffen.
Clusteranalyse der AGES:
www.ages.at/service/service-presse/pressemeldungen/epidemiologische-abklaerung-am-beispiel-covid-19/
Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens ist die Wahrscheinlichkeit einem positiv getesten Fall zu begegnen äußerst unwahrscheinlich.
Siehe:
csh.ac.at/covid19/corona-ampel/#
Mit Schulbeginn am 18.5.2020 sind Kinder verpflichtet täglich für längere Zeit eine Maske zu tragen, da das Tragen einer Maske vor dem Unterricht, in den Gängen und sogar im Pausenhof angeordnet wurde.
wurde. Dass das Tragen einer Maske die Atmung erschwert, weiß jeder aus eigener Erfahrung.
Unsere Kinder haben in den letzten Wochen durch die Maßnahmen und großen sozialen Einschränkungen genug mitgemacht. Sie konnten keine Freunde treffen, ihre Großeltern nicht sehen, durften ihren Sport nicht ausüben und nicht am Unterricht teilnehmen.
Durch die Maskenpflicht (und weiters den Abstandsregeln und den Berührungsverboten) sind sie weiteren unnötigen und gesundheitsschädlichen Maßnahmen ausgesetzt, die es zu stoppen gilt.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 591 (569 in Österreich)



16.05.2020 22:25

Zum besseren Verständnis wurde eingefügt, dass es sich bei der Zuordnung der Cluster zu Schulen um die Zeit vor den Schulschließungen handelt.


Neue Begründung: Das Tragen von Masken bei Kindern ist schädlich. Die CO2 Rückatmung ist bedenklich und kann Lungenschäden verursachen.
Es gibt bisher keinen Nachweis, dass Kinder ansteckend sind. Laut Clusteranalyse der AGES konnte in der Zeit vor der Schulschließung kein einziger Cluster Schulen zugeordnet werden. Überhaupt seien signifikant wenige Kinder betroffen.
Clusteranalyse der AGES:
www.ages.at/service/service-presse/pressemeldungen/epidemiologische-abklaerung-am-beispiel-covid-19/
Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens ist die Wahrscheinlichkeit einem positiv getesten Fall zu begegnen äußerst unwahrscheinlich.
Siehe:
csh.ac.at/covid19/corona-ampel/#
Mit Schulbeginn am 18.5.2020 sind Kinder verpflichtet täglich für längere Zeit eine Maske zu tragen, da das Tragen einer Maske vor dem Unterricht, in den Gängen und sogar im Pausenhof angeordnet wurde.
Unsere Kinder haben in den letzten Wochen durch die Maßnahmen und großen sozialen Einschränkungen genug mitgemacht. Sie konnten keine Freunde treffen, ihre Großeltern nicht sehen, durften ihren Sport nicht ausüben und nicht am Unterricht teilnehmen.
Durch die Maskenpflicht (und weiters den Abstandsregeln und den Berührungsverboten) sind sie weiteren unnötigen und gesundheitsschädlichen Maßnahmen ausgesetzt, die es zu stoppen gilt.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 172 (167 in Österreich)


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