Rechtsprüfung Landwirtschaftsgesetz

Petition richtet sich an:
Bundesregierung

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235 von 19.000 für Quorum in Österreich Österreich

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Neuigkeiten

30.07.2026, 05:32

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


29.07.2026, 10:51

Fehlende Angabe der Quellen nachgereicht.
In unserer Petition beziehen wir uns auf § 1 des Landwirtschaftsgesetzes 1992 (LWG). Dieses Gesetz existiert tatsächlich, sein vollständiger Titel lautet „Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Sicherung der Ernährung sowie zur Erhaltung einer flächendeckenden, leistungsfähigen, bäuerlichen Landwirtschaft getroffen werden (Landwirtschaftsgesetz 1992 – LWG)“. § 1 formuliert als Ziel der Agrarpolitik unter Bedachtnahme auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) genau das, was wir in unserer Petition wiedergegeben haben: die Erhaltung einer wirtschaftlichen und leistungsfähigen Land- und Forstwirtschaft, den Ausbau von Erwerbs- und Beschäftigungskombinationen, die Steigerung von Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit durch strukturelle Maßnahmen sowie die Teilnahme der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen am sozialen und wirtschaftlichen Wohlstand. Dies lässt sich jederzeit im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachprüfen.


Neue Begründung:

Die aktuelle Agrarpolitik der österreichischen Bundesregierung handelt nicht nach diesen Gesetzen , und verfehlt sie. Der Bauernstand wird vielmehr durch die aktuelle Politik im Landwirtschaftsbereich, Wettbewerbsfähigkeit und Tierschutz in seinen Grundrechten der Erwerbsfreiheit und Vermögensfreiheit geschädigt. Mit meiner Unterschrift fordere ich die Politik auf, sich an die Zielvorgaben des Landwirtschaftsgesetzes und die Verfassung zu halten. Weiters fordere ich die Politik auf geeignete Maßnahmen zu setzen, um eine leistungs- und wettbewerbsfähige Landwirtschaft herzustellen. Die politischen Entwicklungen sind verfassungswidrig und die Einhaltung dieser Bestimmungen muss notfalls durch rechtliche Schritte und Amtshaftung durch den Bauernstand erzwungen werden.

Quellen:

• § 1 Landwirtschaftsgesetz 1992 (LWG), RIS: www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/375/P1/NOR40244352
• Landwirtschaftsgesetz 1992, Gesamtfassung, RIS: www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassungDatumsauswahl.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010681
• Art. 1 B-VG (demokratische Republik), RIS: www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1930/1/A1/NOR12015119
Parlamentarische Enquete des Nationalrates „Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 – Chancen und Herausforderungen für Österreich“, 23. Mai 2011: www.parlament.gv.at/dokument/XXIV/VER/7/fname_222232.pdf


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 205 (201 in Österreich)




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