Region: Vienna
Animal rights

NEIN zu Gesetzesantrag Tötung eines Hundes - einschläfern

Petitioner not public
Petition is directed to
Rathaus Wiener Landtag
2,306 supporters

Petitioner did not submit the petition.

2,306 supporters

Petitioner did not submit the petition.

  1. Launched 2018
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Failed

01/01/2020, 01:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


12/31/2018, 07:00

Liebe Unterstützer der Petition!
Ich habe die Petition an die Politiker der Wiener Landesregierung und an Landeshauptmann und Bürgermeister Dr. LUDWIG übermittelt!
Ich werde und erinnere in jeder weiteren Mail zur Aufhebung dieser 12. Novelle im Wiener Tierschutz Gesetz weiterhin daran erinnern!
Es kann auch weiterhin unterschrieben werden!

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Dumnoi


11/18/2018, 23:49

Sitzingstermin geändert


Neue Begründung: Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gebracht aufgrund von Verhinderung der Oppositionsparteien FPÖ, ÖVP und Neos und soll jedoch am 27.11. 22.11. bei der nächsten Wiener Landtagsitzung abgestimmt und beschlossen werden, diesen Zusatzparagraohen im Gesetz zu verankern.
Es wird von der Behörde alleine zunächst bestimmt ob ein Hund als bissig einzustufen ist! Es wird ebenso von der Behörde bestimmt, dass ein Hund eingeschläfert wird!
Wie schon bei der Erstellung des Antragstextes werden weder Kynologen, Hundeexperten bei behördlichen Entscheidungen hinzugezogen! Es wird kein Wesenstest durchgeführt und auch nicht die Ursache des Hundebisses hinterfragt!
Das alleinige Ziel dieser Getzeserweiterung ist demnach ohne wenn und aber einen Hund einzuschläfern zu töten!
Wir Hundehalter und unsere Hunde sollen alleinig von der Behörde abhängig sein, was mit unserem Hund passiert!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1614


11/18/2018, 23:49

Der Text wurde überarbeitet.


Neue Begründung: Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gebracht aufgrund von Verhinderung der Oppositionsparteien FPÖ, ÖVP und Neos und soll jedoch am 27.11. 22.11. bei der nächsten Wiener Landtagsitzung abgestimmt und beschlossen werden, diesen Zusatzparagraohen im Gesetz zu verankern.
Es wird von der Behörde alleine zunächst bestimmt ob ein Hund als bissig einzustufen ist! Es wird ebenso von der Behörde bestimmt, dass ein Hund eingeschläfert wird!
Wie schon bei der Erstellung des Antragstextes werden weder Kynologen, Hundeexperten bei behördlichen Entscheidungen hinzugezogen! Es wird kein Wesenstest durchgeführt und auch nicht die Ursache des Hundebisses hinterfragt!
Das alleinige Ziel dieser Getzeserweiterung ist demnach ohne wenn und aber einen Hund einzuschläfern zu töten!
Wir Hundehalter und unsere Hunde sollen alleinig von der Behörde abhängig sein, was mit unserem Hund passiert!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 511


11/08/2018, 17:44

Der Text wurde überarbeitet.


Neue Begründung: Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gebracht aufgrund von Verhinderung der Oppositionsparteien FPÖ, ÖVP und Neos und soll jedoch am 27.11. bei der nächsten Wiener Landtagsitzung abgestimmt und beschlossen werden, diesen Zusatzparagraohen im Gesetz zu verankern.
Es wird von der Behörde alleine zunächst bestimmt ob ein Hund als bissig einzustufen ist! Es wird ebenso von der Behörde bestimmt, dass ein Hund eingeschläfert wird!
Wie schon bei der Erstellung des Antragstextes werden weder Kynologen, Hundeexperten bei behördlichen Entscheidungen hinzugezogen! Es wird kein Wesenstest durchgeführt und auch nicht die Ursache des Hundebisses hinterfragt!
Das alleinige Ziel dieser Getzeserweiterung ist demnach ohne wenn und aber einen Hund einzuschläfern zu töten!
Wir Hundehalter und unsere Hunde sollen alleinig von der Behörde abhängig sein, was mit unserem Hund passiert!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12


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