Alueella: Wien
Eläinten oikeudet

NEIN zu Gesetzesantrag Tötung eines Hundes - einschläfern

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Rathaus Wiener Landtag
2 306 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

2 306 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

18.11.2018 klo 23.49

Sitzingstermin geändert


Neue Begründung: Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gebracht aufgrund von Verhinderung der Oppositionsparteien FPÖ, ÖVP und Neos und soll jedoch am 27.11. 22.11. bei der nächsten Wiener Landtagsitzung abgestimmt und beschlossen werden, diesen Zusatzparagraohen im Gesetz zu verankern.
Es wird von der Behörde alleine zunächst bestimmt ob ein Hund als bissig einzustufen ist! Es wird ebenso von der Behörde bestimmt, dass ein Hund eingeschläfert wird!
Wie schon bei der Erstellung des Antragstextes werden weder Kynologen, Hundeexperten bei behördlichen Entscheidungen hinzugezogen! Es wird kein Wesenstest durchgeführt und auch nicht die Ursache des Hundebisses hinterfragt!
Das alleinige Ziel dieser Getzeserweiterung ist demnach ohne wenn und aber einen Hund einzuschläfern zu töten!
Wir Hundehalter und unsere Hunde sollen alleinig von der Behörde abhängig sein, was mit unserem Hund passiert!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1614


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