Regija: Amšteta

KIGA Hausmening - Verbleib der bestehenden Kindergärten u. Neubau eines kleineren KIGA

Peticija je upućena
Amt der niederösterreichischen Landesregierung, Gemeinde Amstetten

265 Potpisi

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  1. Pokrenut srpnja 2025
  2. Kolekcija dovršena
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  4. Dijalog s primateljem
  5. Odluka

Novosti

25. 10. 2025. 07:01

Hallo liebe Unterstützer*innen der Petition,

Gestern Abend fand mit der Stadtgemeinde Amstetten in Person von Bürgermeister Haberhauer, dessen Vizebürgermeister Riegler und Ortsvorsteher Geister in Folge der Überreichung der Petition "https://www.openpetition.eu/at/petition/online/kiga-hausmening-verbleib-der-bestehenden-kindergaerten-u-neubau-eines-kleineren-kiga" ein Gespräch statt, indem wir nochmals den Inhalt der Petition und deren Forderung klar verdeutlicht haben.
Leider stoßen die Bedenken und Wünsche der Bürger*innen auf keinerlei Entgegenkommen der Gemeindevertreter, mit der Argumentation die Planungen seien zu weit fortgeschritten, sowohl in finanzieller als auch rechtlicher Hinsicht.
Die Gemeinde sieht zudem die Erhaltung mehrerer Kiga-Standorte in Zukunft als zu teuer an.
Dies bedeutet auch und das wurde so bestätigt: die derzeitigen Standorte Hausmening und Ulmerfeld werden aufgelassen und es ist derzeit keinerlei Verwendung mehr geplant.
Es soll also der geplante Großkindergarten errichtet werden, dementsprechend ist sowohl Lärmtechnisch als auch Verkehrstechnisch eine erhebliche Mehr-Belastung für alle Teilnehmer in der Praxis zu erwarten, ganz zu schweigen der sonstigen negativen Einflüsse, welcher solch ein dezentraler Großkindergarten mit sich bringen wird.
In der Theorie stützt sich die Gemeinde auf ein Verkehrsgutachten, welches im Endergebnis kein zu erstellendes Verkehrskonzept rund um den Kindergarten als notwendig erachtet, da die bestehende Verkehrsinfrastruktur als ausreichend eingeschätzt wird (ein Schelm, wer Böses denkt)
Unser Vorschalg einen kleineren Kindergarten zu bauen und die bestehenden Standorte zu sanieren, auszubauen und autark zu gestalten wurde aus Kostengründen kein Gehör geschenkt.
Die Berechnungen seitens der Stadtgemeinde dazu werde ich mir vom zuständigen Bearbeiter zur Einsicht vorlegen lassen.
Die Volksanwaltschaft prüft derzeit, ob die Ausweisung der Grundstücke 231/36 und 231/74
(teilweise), EZ 883, GB 03015 Hausmening, als „Bauland – Sondergebiet – Kindergarten“ dem
NÖ Raumordnungsgesetz 2014 entspricht und ob die von der Stadtgemeinde eingeholten Gut-
achten zur Verkehrsverträglichkeit im Nahbereich des geplanten Kindergartens und zum Ausbau
der Kreuzung L 89 Hauptstraße/L 6136 Bahnhofstraße/Schlossstraße die Wahl des Standortes
rechtfertigen können.

Leider können wir derzeit keine besseren Nachrichten überbringen.
Sollte jemand Ideen und Vorschläge für weitere Möglichkeiten haben, gerne per Mail oder PM.

Beste Grüße,
Roland Ehrengruber.


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