Burgerrechten

Keine Immunität und Indemnität für Politiker in Österreich

Petitie is gericht aan
Parlament
1.623 Ondersteunend 1.601 in Oostenrijk

Petitie-ontvanger heeft niet gereageerd.

1.623 Ondersteunend 1.601 in Oostenrijk

Petitie-ontvanger heeft niet gereageerd.

  1. Begonnen 2021
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. ingediend op 01-03-2022
  4. Dialoog
  5. Mislukt

02-03-2024 02:11

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26-02-2021 02:43

Als politische Immunität bezeichnet man den Schutz eines politischen Mandats- oder Amtsträgers vor Strafverfolgung aufgrund seines Mandates bzw. Amtes. Die Immunität betrifft vor allem

Abgeordnete gesetzgebender Körperschaften, deren parlamentarische Immunität in den meisten Staaten durch die Verfassung geregelt ist, sowie
Staatsoberhäupter und teilweise Mitglieder von Regierungen.

Die parlamentarische Immunität wurde in den letzten 150 Jahren zu einem Rechtsgut, das vor allem zwei Zwecken dienen sollte:

Die sich herausbildende Legislative vor möglicher Willkür der damals noch monarchischen Exekutive zu schützen (etwa vor erfundenen Anklagen und Festnahmen, die es beispielsweise im 19. Jahrhundert vor wichtigen Abstimmungen gab).
Die Freiheit der Meinungsäußerung (Redefreiheit) besonders für gewählte Volksvertreter zu garantieren, da diese den Interessen ihrer Wählerschaft verpflichtet sind.
Die Immunität wird vielfach kritisiert, wenn sie Machtinteressen dient; in manchen Staaten wurde sie deshalb eingeschränkt – beispielsweise 2003 in Italien. In bestimmten Fällen kann sie vom jeweiligen Parlament aufgehoben werden.

Ein Staatsoberhaupt genießt aufgrund Völkergewohnheitsrechts Immunität im Ausland für Handlungen während seiner Amtszeit. Diese Immunität besteht nach Ablauf der Amtszeit fort. Ausgenommen sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und ähnliche Delikte (siehe Völkerstrafrecht, Internationaler Strafgerichtshof). Wegen der näheren Einzelheiten → Hauptartikel Diplomatenstatus, Abschn. Staatsoberhäupter. Die Immunität im Inland ist hingegen nicht völkerrechtlich geregelt, sondern bestimmt sich nach den Vorschriften des nationalen Rechts.

Der Bundespräsident der Republik Österreich genießt demgemäß nach dem Grundgesetz politische Immunität im Inland. Er darf nur dann verfolgt werden, wenn das Parlament mit Mehrheitsbeschluss entscheidet, die Immunität aufzuheben.


26-02-2021 02:36

Indemnität (lat. indemnitas, ‚die Schadlosigkeit‘; indemnātio, -ōnis, f., ‚die Schadloshaltung‘), d. h. die Verantwortungsfreiheit, bezeichnet die Freistellung von strafrechtlicher (u. U. auch zivilrechtlicher) Verfolgung. Sie stellt ein Verfahrenshindernis im Strafprozess dar, während Immunität für Abgeordnete lediglich die Strafverfolgung für die Zeit des Mandats hemmt und daher kein echtes Verfahrenshindernis darstellt.

Indemnität ist auch eine Bezeichnung für die nachträgliche Legitimierung von rechtswidrigen, eigenmächtigen oder im Ausnahmezustand getroffenen Entscheidungen der Regierung durch ein Parlament bzw. den zuständigen Souverän.


26-02-2021 02:36

Indemnität (lat. indemnitas, ‚die Schadlosigkeit‘; indemnātio, -ōnis, f., ‚die Schadloshaltung‘), d. h. die Verantwortungsfreiheit, bezeichnet die Freistellung von strafrechtlicher (u. U. auch zivilrechtlicher) Verfolgung. Sie stellt ein Verfahrenshindernis im Strafprozess dar, während Immunität für Abgeordnete lediglich die Strafverfolgung für die Zeit des Mandats hemmt und daher kein echtes Verfahrenshindernis darstellt.

Indemnität ist auch eine Bezeichnung für die nachträgliche Legitimierung von rechtswidrigen, eigenmächtigen oder im Ausnahmezustand getroffenen Entscheidungen der Regierung durch ein Parlament bzw. den zuständigen Souverän.


21-02-2021 00:06

Es wurde die wichtige Zusatzklausel für die Indemnität vergessen. Genau dieses Wort musste noch unbedingt in die Forderung implementiert werden.


Neuer Titel: Keine Immunität und Indemnität für Politiker in Österreich
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 306 (302 in Österreich)


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