Keine Immunität und Indemnität für Politiker in Österreich

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Parlament

1.623 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

1.623 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 01.03.2022
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Parlament

Aufhebung der Immunität für österreichische Politiker
Politiker sollen endlich für Ihr Handeln, Tun und ihre Entscheidungen persönlich haftbar gemacht werden.
Schluss mit Parteienproporz und unverantwortlichen Entscheidungen.
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Begründung

Jeder Bürger kann für rechtswidrige Handlungen vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden. Mit welcher Begründung sollten Politiker von der Rechtsstaatlichkeit ausgenommen sein?
Stimmen Sie dafür, dass Politiker ihre Immunität verlieren und genauso Haft und strafbar für Ihre Handlungen werden. Schluss mit Korruption und Vorteilsnahme im Amt, für ein Amt.
Politiker müssen für ihre Handlungen grade stehen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.02.2021
Sammlung endet: 17.02.2022
Region: Österreich
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • Heute wurde die Petition offiziell eingereicht.
  • Immunität

    am 26.02.2021
    Als politische Immunität bezeichnet man den Schutz eines politischen Mandats- oder Amtsträgers vor Strafverfolgung aufgrund seines Mandates bzw. Amtes. Die Immunität betrifft vor allem

    Abgeordnete gesetzgebender Körperschaften, deren parlamentarische Immunität in den meisten Staaten durch die Verfassung geregelt ist, sowie
    Staatsoberhäupter und teilweise Mitglieder von Regierungen.

    Die parlamentarische Immunität wurde in den letzten 150 Jahren zu einem Rechtsgut, das vor allem zwei Zwecken dienen sollte:

    Die sich herausbildende Legislative vor möglicher Willkür der damals noch monarchischen Exekutive zu schützen (etwa vor erfundenen Anklagen und Festnahmen, die es beispielsweise im 19. Jahrhundert vor wichtigen Abstimmungen gab).
    Die Freiheit der Meinungsäußerung (Redefreiheit) besonders für gewählte Volksvertreter zu garantieren, da diese den Interessen ihrer Wählerschaft verpflichtet sind.
    Die Immunität wird vielfach kritisiert, wenn sie Machtinteressen dient; in manchen Staaten wurde sie deshalb eingeschränkt – beispielsweise 2003 in Italien. In bestimmten Fällen kann sie vom jeweiligen Parlament aufgehoben werden.

    Ein Staatsoberhaupt genießt aufgrund Völkergewohnheitsrechts Immunität im Ausland für Handlungen während seiner Amtszeit. Diese Immunität besteht nach Ablauf der Amtszeit fort. Ausgenommen sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und ähnliche Delikte (siehe Völkerstrafrecht, Internationaler Strafgerichtshof). Wegen der näheren Einzelheiten → Hauptartikel Diplomatenstatus, Abschn. Staatsoberhäupter. Die Immunität im Inland ist hingegen nicht völkerrechtlich geregelt, sondern bestimmt sich nach den Vorschriften des nationalen Rechts.

    Der Bundespräsident der Republik Österreich genießt demgemäß nach dem Grundgesetz politische Immunität im Inland. Er darf nur dann verfolgt werden, wenn das Parlament mit Mehrheitsbeschluss entscheidet, die Immunität aufzuheben.

Noch kein PRO Argument.

Die parlamentarische Immunität ist ein wichtiges Instrument, das die Legislative davor bewahrt, von der Exekutive verfolgt zu werden. Es ist Teil der Gewaltentrennung und fundamental für einen demokratischen Rechtstaat. Bei groben Verstößen oder falsch im Nationalrat mehrheitlich beschlossen kann diese aufgehoben werden.

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