Aufhebung der Immunität für österreichische Politiker Politiker sollen endlich für Ihr Handeln, Tun und ihre Entscheidungen persönlich haftbar gemacht werden. Schluss mit Parteienproporz und unverantwortlichen Entscheidungen. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ TEILT DIESEN LINK BITTE MIT EUREN FREUNDEN AUF FACEBOOK, TWITTER, LINKEDIN, PINTEREST, WHATS APP, SIGNAL ,TELEGRAMM, VIBER, WIRE, TIK TOK UND SNAPCHAT ! +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Begründung
Jeder Bürger kann für rechtswidrige Handlungen vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden. Mit welcher Begründung sollten Politiker von der Rechtsstaatlichkeit ausgenommen sein? Stimmen Sie dafür, dass Politiker ihre Immunität verlieren und genauso Haft und strafbar für Ihre Handlungen werden. Schluss mit Korruption und Vorteilsnahme im Amt, für ein Amt. Politiker müssen für ihre Handlungen grade stehen.
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Als politische Immunität bezeichnet man den Schutz eines politischen Mandats- oder Amtsträgers vor Strafverfolgung aufgrund seines Mandates bzw. Amtes. Die Immunität betrifft vor allem
Abgeordnete gesetzgebender Körperschaften, deren parlamentarische Immunität in den meisten Staaten durch die Verfassung geregelt ist, sowie
Staatsoberhäupter und teilweise Mitglieder von Regierungen.
Die parlamentarische Immunität wurde in den letzten 150 Jahren zu einem Rechtsgut, das vor allem zwei Zwecken dienen sollte:
Die sich herausbildende Legislative vor möglicher Willkür der damals noch monarchischen Exekutive zu schützen (etwa vor erfundenen Anklagen und Festnahmen, die es beispielsweise im 19. Jahrhundert vor wichtigen Abstimmungen gab).
Die Freiheit der Meinungsäußerung (Redefreiheit) besonders für gewählte Volksvertreter zu garantieren, da diese den Interessen ihrer Wählerschaft verpflichtet sind.
Die Immunität wird vielfach kritisiert, wenn sie Machtinteressen dient; in manchen Staaten wurde sie deshalb eingeschränkt – beispielsweise 2003 in Italien. In bestimmten Fällen kann sie vom jeweiligen Parlament aufgehoben werden.
Ein Staatsoberhaupt genießt aufgrund Völkergewohnheitsrechts Immunität im Ausland für Handlungen während seiner Amtszeit. Diese Immunität besteht nach Ablauf der Amtszeit fort. Ausgenommen sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und ähnliche Delikte (siehe Völkerstrafrecht, Internationaler Strafgerichtshof). Wegen der näheren Einzelheiten → Hauptartikel Diplomatenstatus, Abschn. Staatsoberhäupter. Die Immunität im Inland ist hingegen nicht völkerrechtlich geregelt, sondern bestimmt sich nach den Vorschriften des nationalen Rechts.
Der Bundespräsident der Republik Österreich genießt demgemäß nach dem Grundgesetz politische Immunität im Inland. Er darf nur dann verfolgt werden, wenn das Parlament mit Mehrheitsbeschluss entscheidet, die Immunität aufzuheben.
Die parlamentarische Immunität ist ein wichtiges Instrument, das die Legislative davor bewahrt, von der Exekutive verfolgt zu werden. Es ist Teil der Gewaltentrennung und fundamental für einen demokratischen Rechtstaat. Bei groben Verstößen oder falsch im Nationalrat mehrheitlich beschlossen kann diese aufgehoben werden.