09/08/2023, 11:06
Openpetition.eu hat die Petition aufgrund angeblicher falscher Tatsachenbehauptungen und fehlenden Quellenangaben temporär gesperrt - Auszug aus dem StGB und Quellen wurden nun hinzugefügt!
Neue Begründung:
Mit dieser milden Gesetzgebung für das sogenannte „digitale Delikt“ , also „nur“ den digitalen Konsum von Kindesmissbrauch und sexueller Gewalt an Kindern, wirkt es für Täter nicht gerade abschreckend. Nach Paragraph 207a StGB lautet das Strafmaß wie folgt:
Pornographische Darstellungen Minderjähriger
§ 207a.
Paragraph 207 a,
(1)
- Wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person (Abs. 4)
herstellt oder einem anderen anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
Gerade der aktuelle Fall Teichtmeister zeigt, dass man für 76.000 Dateien von Kinderpornografie, Kindesmissbrauch und sexueller Gewalt an Kindern mit 2 Jahren bedingter Haft - also keinen einzigen Tag im Gefängnis - davonkommt! (Bericht: www.diepresse.com/14491170/teichtmeister-urteil-rechtskraeftig-staatsanwaltschaft-verzichtet-auf-rechtsmittel)
Dieses Strafausmaß ist der Grausamkeit der Tat keineswegs angemessen - dieses Strafausmaß ist pure Verhöhnung jedes einzelnen missbrauchten Kindes! Doch das „digitale Delikt“ - also nur das Anschauen ist keinesfalls weniger Schlimm als das „körperliche Delikt“ der tatsächlichen Misshandlung! Denn wer als Konsument die Nachfrage solcher Dateien fordert, fördert die Erstellung solcher Dateien und ist in weiterer Folge dafür mitverantwortlich! Für jedes Bild oder jedes Video, dass konsumiert wird, wird tatsächlich ein Kind missbraucht, geschändet und gequält! Das ist Mord an der Seele der Kinder, Mord an der persönlichen Identität der Kinder, wenn solche Dateien veröffentlicht werden - und das sollte auch im Strafmaß dementsprechend bestraft werden! Denn jeder einzelne Missbrauch, jede einzelne Vergewaltigung und jede sexuelle Handlung schädigt die körperliche Unversehrtheit und die psychische Gesundheit und zerstört das Kinderleben somit irreversibel !
UNTERSTÜTZT DIESE PETITION, DAMIT WIR GEMEINSAM DIE VERANTWORTLICHEN DER GESETZGEBUNG UND GESETZSCHAFFUNG ZUR KONSEQUENZ UND ZUR VERSCHÄRFUNG DER GESETZE BEWEGEN KÖNNEN - GEMEINSAM ZUM SCHUTZ UNSERER KINDER!
Neues Zeichnungsende: 31.03.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 13 (13 in Österreich)
09/08/2023, 10:23
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.
Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit Quellen (Link/URL):
"Mit dieser milden Gesetzgebung für das sogenannte „digitale Delikt“ , also „nur“ den digitalen Konsum von Kindesmissbrauch und sexueller Gewalt an Kindern, wirkt es für Täter nicht gerade abschreckend."
"Gerade der aktuelle Fall Teichtmeister zeigt, dass man für 76.000 Dateien von Kinderpornografie, Kindesmissbrauch und sexueller Gewalt an Kindern mit 2 Jahren bedingter Haft - also keinen einzigen Tag im Gefängnis - davonkommt!"