Region: Austria

Gegen das neue Hundehaltegesetz in Niederösterreich

Petitioner not public
Petition is addressed to
Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl-Leitner und alle Landtagsabgeordneten zum Landtag von Niederösterreich

4,778 Signatures

The petition was withdrawn by the petitioner

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The petition was withdrawn by the petitioner

  1. Launched 2019
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Failed

News

11/06/2019, 04:16

Der ursprüngliche Text war nicht ganz korrekt und nicht ausführlich genug.


Neuer Titel: Gegen das neue Hundehaltergesetz Hundehaltegesetz in Niederösterreich


Neuer Petitionstext: Sehr geehrte Unterstützerin, sehr geehrter Unterstützer!
Am 24.10.2019 wurden im Niederösterreichischen Landtag Änderungen des NÖ Hundehaltegesetzes einstimmig beschlossen.
Unter anderem wurde folgender Inhalt beschlossen:
§ 8 Führen von Hunden:
(5) Sofern erforderlich, jedenfalls aber
an Orten bei denen üblicherweise größere Menschenansammlungen
auftreten, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks,
Gaststätten und Badeanlagen während der Badesaison,
bei Veranstaltungen und in beengten Räumen, wie z.B. Lifte, Aufzüge und Gondeln, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.
(7) Wenn Hunde an der Leine zu führen sind, ist der Hund so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.
Die Unterzeichner Leine muss die Körpergröße und dem Körpergewicht des Hundes entsprechend fest sein. Die Leinenpflicht gilt nicht für das Führen von Hunden, die ständig am Arm oder in einem Behältnis getragen werden.
Dies bedeutet in
der Petition fordern Praxis:
MAULKORB- und LEINENPFLICHT für ALLE HUNDE:
.) an Orten wo "üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten"-> Daher muss gar keine Menschenansammlung da sein! In Gaststätten (Gastronomie)…
.)"beengten Räumen"-> dies betrifft jedes Mehrfamilienhaus im Lift, Stiegenhaus, jedes Hotel (Tourismus)…
.) KEINE Ausnahmen für Welpen (Gerade die richtige Sozialisierung eines Hundes ist ein Grundstein für eine nachhaltige Gefahrenprävention.)
.)Ausnahmen nur "ständig am Arm oder im Behältnis getragen". Dies stellt eine Tierschutzthematik dar und keine hundegerechte Haltungsform.
Die seit 01.01.2015 im Bundesbehindertengesetz § 39a geregelten "Assistenzhunde" wurden zur Gänze in den Ausnahmeregelungen vergessen.
Hier finden
Sie auf, Abstand von dem neuen Gesetzesbeschluss zu nehmen, die Änderungen im Detail vom 24.10.2019:
www.noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-832
Mit den gesammelten Unterschriften sollen diese überzogenen und praxisfernen Maßnahmen, in
der Hundehalter dazu zwingt, beschlossenen Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes der Maulkorb- und Leinenpflicht für alle Hunde (außer Handtaschenhunde) überall ausschließlich mit Beißkorb (gemäß § 8 Abs. 5 und Leine auszuführen. Abs.7), sichtbar gemacht und die Unterschriften an die Landeshauptfrau und den Niederösterreichischen Landtag übergeben werden. Da dies keine sinnvolle und fachlich basierte Maßnahme ist, um eine nachhaltige Gefahrenprävention zu erreichen, verwehren wir uns gegen diese Änderungen!
Reason
Gemäß des österreichischen Tierschutzgesetzes ist die Zielsetzung der Schutz des Lebens und des Wohlbefinden der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Grundsätze der Tierhaltung sind hier, dass Tiere so zu halten sind, dass ihre Körperfunktion und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird.
Hunde sind hochsoziale Lebewesen und besitzen ein ausgeklügeltes und fein differenziertes Sozialverhalten. Sie sind zu einer sehr variablen und breit gefächerten Kommunikation fähig. Durch eine permanente Maulkorb- und Leinenpflicht oder ein permanentes Hunde "am Arm oder in einem Behältnis tragen" (gemäß § 8 Abs. 5 und Abs.7), können Hunde in ihrem Verhalten nachhaltig gestört werden:
.)
Das widerspricht jeder artgerechten Haltung optische Ausdrucksverhalten eines Hundes umfasst eine Vielzahl an
Einzelsignalen
und fördert aggressives Verhalten.
Ziemlich sicher wurden beim Gesetzesentwurf wieder so genannte Experten
ihre jeweilige Bedeutung in unterschiedlichen Kombinationen. So liefern Gestik, Mimik, Körperhaltung, Körperstellung, Körperspannung, mögliche Lautgebungen im jeweiligen Verhaltenskontext Informationen über den emotionalen Zustand eines Hundes, dessen Motivationen und Verhaltensbereitschaften. Das Ausdrucksverhalten des Hundes wird durch einen Maulkorb sehr eingeschränkt.
.) Einen Hund am Arm oder in einem Behältnis permanent
zu Rate gezogen, die mit artgerechter Hundehaltung nichts am Hut haben tragen, ist als tierschutzrelevant anzusehen.
Tierschutz
und damit die Panik Sicherheit gehen Hand in der Bevölkerung schüren wollen.
Hand. Bitte verhindern wir gemeinsam Mensch- und Tierleid!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Barbara Stohl Dietmanns, Niederösterreich
Der Dachverband Tierschutz 2.0 unterstützt diese Petition!


Neue Begründung: Helft uns Sehr geehrte Unterstützerin, sehr geehrter Unterstützer!
Am 24.10.2019 wurden im Niederösterreichischen Landtag Änderungen des NÖ Hundehaltegesetzes einstimmig beschlossen.
Unter anderem wurde folgender Inhalt beschlossen:
§ 8 Führen von Hunden:
(5) Sofern erforderlich, jedenfalls aber
an Orten bei denen üblicherweise größere Menschenansammlungen
auftreten, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit-
und unseren Vergnügungsparks,
Gaststätten und Badeanlagen während der Badesaison,
bei Veranstaltungen und in beengten Räumen, wie z.B. Lifte, Aufzüge und Gondeln, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.
(7) Wenn Hunde an der Leine zu führen sind, ist der Hund so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist. Die Leine muss die Körpergröße und dem Körpergewicht des Hundes entsprechend fest sein. Die Leinenpflicht gilt nicht für das Führen von
Hunden, dieses, die ständig am Arm oder in einem Behältnis getragen werden.
Dies bedeutet in
der artgerechten Hundehaltung völlig widersprechende Gesetz zu ändern Praxis:
MAULKORB- und LEINENPFLICHT für ALLE HUNDE:
.) an Orten wo "üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten"-> Daher muss gar keine Menschenansammlung da sein! In Gaststätten (Gastronomie)…
.)"beengten Räumen"-> dies betrifft jedes Mehrfamilienhaus im Lift, Stiegenhaus, jedes Hotel (Tourismus)…
.) KEINE Ausnahmen für Welpen (Gerade die richtige Sozialisierung eines Hundes ist ein Grundstein für eine nachhaltige Gefahrenprävention.)
.)Ausnahmen nur "ständig am Arm oder im Behältnis getragen". Dies stellt eine Tierschutzthematik dar und keine hundegerechte Haltungsform.
Die seit 01.01.2015 im Bundesbehindertengesetz § 39a geregelten "Assistenzhunde" wurden zur Gänze in den Ausnahmeregelungen vergessen.
Hier finden Sie die Änderungen im Detail vom 24.10.2019:
www.noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-832
Mit den gesammelten Unterschriften sollen diese überzogenen und praxisfernen Maßnahmen, in der beschlossenen Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes der Maulkorb- und Leinenpflicht für alle Hunde (gemäß § 8 Abs. 5 und Abs.7), sichtbar gemacht
und die dafür Verantwortlichen Unterschriften an die Landeshauptfrau und den Niederösterreichischen Landtag übergeben werden. Da dies keine sinnvolle und fachlich basierte Maßnahme ist, um eine nachhaltige Gefahrenprävention zu erreichen, verwehren wir uns gegen diese Änderungen!
Reason
Gemäß des österreichischen Tierschutzgesetzes ist die Zielsetzung der Schutz des Lebens und des Wohlbefinden der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Grundsätze der Tierhaltung sind hier, dass Tiere so zu halten sind, dass ihre Körperfunktion und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird.
Hunde sind hochsoziale Lebewesen und besitzen ein ausgeklügeltes und fein differenziertes Sozialverhalten. Sie sind zu einer sehr variablen und breit gefächerten Kommunikation fähig. Durch eine permanente Maulkorb- und Leinenpflicht oder ein permanentes Hunde "am Arm oder in
einem raschen Umdenken Behältnis tragen" (gemäß § 8 Abs. 5 und Abs.7), können Hunde in ihrem Verhalten nachhaltig gestört werden:
.) Das optische Ausdrucksverhalten eines Hundes umfasst eine Vielzahl an
Einzelsignalen und ihre jeweilige Bedeutung in unterschiedlichen Kombinationen. So liefern Gestik, Mimik, Körperhaltung, Körperstellung, Körperspannung, mögliche Lautgebungen im jeweiligen Verhaltenskontext Informationen über den emotionalen Zustand eines Hundes, dessen Motivationen und Verhaltensbereitschaften. Das Ausdrucksverhalten des Hundes wird durch einen Maulkorb sehr eingeschränkt.
.) Einen Hund am Arm oder in einem Behältnis permanent
zu bewegen.
Ständige Beißkorb- UND Leinenpflicht an allen öffentlichen Orten (also auch der Weg vom Parkplatz zum Haus, zum Nachbarn etc.) entspricht
tragen, ist als tierschutzrelevant anzusehen.
Tierschutz und Sicherheit gehen Hand
in keiner Weise einer artgerechten Hundehaltung Hand. Bitte verhindern wir gemeinsam Mensch- und fördert die Aggression.
Tierleid!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Barbara Stohl Dietmanns, Niederösterreich
Der Dachverband Tierschutz 2.0 unterstützt diese Petition!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4423 (4346 in Österreich)


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