Reģions: Austrija
Civiltiesības

Beenden des verpflichtenden Tragens eines MNS bei Kindern

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Bundesministerium für Bildung
4 733 Atbalstošs 4 550 iekš Austrija

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

06.12.2020 20:10

Ich habe nachträglich einen Rechtschreibfehler entdeckt.


Neue Begründung: Wir Eltern sind in zunehmender Sorge um die physische und psychische Gesundheit unserer Kinder und sehen sie in ihrer gesamten Entwicklung gefährdet.
Der Verfassungsgerichtshof hat bereits festgestellt, dass Maskentragungspflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen in der Lockerungsverordnung, BGBI II.197/2020 gesetzeswidrig war und daher ab dem 31. Dezember 2020 nicht mehr anzuwenden ist. (abrufbar unter [vfgh.gv.at/medien/Entscheidungen\_Oktober-Session.php](vfgh.gv.at/medien/Entscheidungen_Oktober-Session.php) )
( Auszug : Der VfGH hat festgestellt,  dass eine Reihe von Covid- 19- Maßnahmen gesetztwidrig gesetzwidrig waren,...die Maskenpflicht an öffentlichen Orten und in geschlossenen Räumen..)
Die Literatur- Recherche: "Gefährdung durch die Verwendung einer  MNB bei Kindern und Jugendlichen?" beschreibt in ihrem Fazit: "Die vorliegenden Daten weisen auf ein sehr wahrscheinliches und unzumutbares Risiko insbesondere für Kinder hin."
Hinsichtlich der Wirksamkeit gibt es verschieden Fachpublikationen, die keine Wirksamkeit feststellen können (www.thieme-connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/a-1174-6591).
Wir als Eltern sind nicht in der Lage fachliche Expertise stellen oder bewerten zu können.
Wir sind aber die Experten für unsere Kinder und stellen im Alltag fest:
* vermehrt Kopfschmerzen
* vermehrt Bauchschmerzen
* vermehrt Übelkeit
* vermehrt Schwindel
* verminderte Konzentrations-/ Leistungsfähigkeit
* vermehrt Erschöpfung
* Veränderung in der Stimmungslage/ Freudlosigkeit
**und fordern daher die sofortige Beendung der Maskenpflicht.**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3.398 (3.249 in Österreich)


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