Normalerweise zahlt der Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer dafür arbeitet. Das ist die Regel. In Österreich gibt es eh schon zahlreiche Ausnahmen von diesem Prinzip. Für uns ist das so selbstverständlich, aber in Wirklichkeit muss der Arbeitgeber bei Pflegeurlaub weiterzahlen, ohne dafür eine Leistung zu erhalten. Wenn der Pflegeurlaub zu Ende ist, kann man immer noch Urlaub vereinbaren (und schlimmstenfalls sogar einseitig antreten).
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